Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen

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Vor der Mittelanforderung

Der Termin für die Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen steht bevor? Planen Sie jetzt Ihre Maßnahmen im Detail. Welche Aktivitäten sollen durchgeführt werden? Sind Gruppenmobilitäten oder Einzelmobilitäten gewünscht? Sind Fortbildungen und Hospitationen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal geplant? Im Fall von Konsortien: Welche Schulen oder Kitas sollen im nächsten Förderzeitraum eingebunden werden?

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ-Bereich.

Termine

nächste Einreichungsfrist:

Mittwoch, 19. Februar, 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA121-SCH)

Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag im vergangenen Herbst gestellt haben, erscheint ggf. ein Hinweis im Antragsformular, dass Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist. Dies hat technische Gründe. Sie können den Antrag trotzdem einreichen.

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Mittel anfordern

Der Antrag wird online gestellt. Um den Antrag öffnen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto. Das Kürzel des Antragsformulars lautet: KA121-SCH.

Im Online-Formular tragen Sie die Art, geschätzte Anzahl und Dauer der geplanten Maßnahmen ein. Hierbei werden in einem Antrag alle geplanten Aktivitäten - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Personal - zusammengefasst. Die geplanten Maßnahmen sind immer vor dem Hintergrund der Ziele zu sehen, die Sie bei der Akkreditierung in Ihrem Erasmus-Plan formuliert haben, sowie der übergeordneten Programmziele wie Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit.

Informationen zur Mittelanforderung und zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie in unserem Erklärvideo sowie in der zugehörigen Präsentation (Stand Frühjahr 2024):

Erklärvideo zur Mittelanforderung 2024
Präsentation zur Mittelanforderung 2024 [pdf, 896 KB]

Zudem bieten wir voraussichtlich im Januar und Februar Online-Fragerunden an.

Nach Einreichung des Antrags auf Mittelanforderung wird ein Verfahren zur Mittelzuweisung durchgeführt, das mehrere Faktoren (verfügbares Gesamtbudget, beantragte Aktivitäten, Grundbetrag der Finanzhilfe und weitere Kriterien) berücksichtigt. Die Details dieses Verfahrens können Sie den Regeln zur Mittelzuweisung 2024 [pdf, 561 KB] entnehmen. Wenn Ihnen der PAD die Höhe des bewilligten Zuschusses mitgeteilt hat, gelten in der Phase der Durchführung der Aktivitäten die in der nebenstehenden Zuschussübersicht aufgeführten Beträge.

Hinweis für Konsortien

Mit dem Antrag müssen Beitrittsformulare [docx, 18,73 KB] der Konsortiumsmitglieder eingereicht werden. Alte Mandatsvorlagen sind nicht mehr gültig. Wir empfehlen, die Vorlagen direkt aus dem Antragsformular unter dem Punkt Anhänge zu generieren. Sie enthalten dann die Daten aller bereits eingetragenen Konsortiumsmitglieder.

 

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Folgende Aktivitäten sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Pauschalen (Fahrtpauschale je nach Entfernung, Aufenthaltspauschale nach Tagen, ggf. Pauschale für Kursgebühren, Organisationspauschale). Weitere Informationen zu den Pauschalen finden Sie in der Übersicht der Zuschüsse [pdf, 258 KB].

  • Mobilität für Schülergruppen (2-30 Tage, mindestens zwei Schülerinnen und Schüler pro Gruppe)
  • Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (10-29 Tage)
  • Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (30-365 Tage)

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können Sie alle Mobilitäten mit virtuellen Aktivitäten kombinieren, z. B. über eTwinning.

Mobilität für Schülergruppen

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern fährt für einen Lernaufenthalt für zwei bis 30 Tage ins Ausland. Lehrkräfte aus der entsendenden Schule begleiten die Schülerinnen und Schüler dabei während der gesamten Dauer der Mobilität.

Die Gruppenmobilität von Schülerinnen und Schülern findet an einer Partnerschule statt. Falls ein anderer Ort aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist, kann eine Mobilität in Ausnahmefällen an einem anderen Ort im Land der Partnerschule oder an einem Sitz einer Institution der Europäischen Union (Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg) stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Institution oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird. Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen bei den Mobilitäten Schülerinnen und Schüler aus mindestens zwei Programmländern aufeinandertreffen.

Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt zwischen zehn und 29 Tagen – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm festgelegt werden. Für Schülerinnen oder Schüler mit geringeren Chancen kann die Mobilität ausnahmsweise mit einer Mindestdauer von nur zwei Tagen stattfinden, sofern dies begründet ist. Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt von einem Monat bis zu einem Jahr – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm definiert werden. Alle Teilnehmenden erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung (z. B. ein Vorbereitungsseminar der Nationalen Agentur). Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

  • Kurse oder Schulungen im Ausland (2-30 Tage)
  • Job Shadowings / Hospitationen im Ausland (2-60 Tage)
  • Lehrtätigkeit im Ausland (2-365 Tage)

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

In der Regel führen Lehrkräfte bzw. pädagogisches Personal diese Mobilitäten durch. Aber auch Mobilitäten von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die entweder in Schulen und Kitas (Hilfslehrkräfte, pädagogische Beraterinnen und Berater, Psychologinnen und Psychologen usw.) oder in anderen Einrichtungen im Schulbereich tätig sind (z. B. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Beraterinnen und Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.) können gefördert werden.

Bei Fortbildungskursen haben Sie die freie Wahl, sofern der Inhalt der Kurse und Schulungen für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant ist. Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines Lernprogramms mit Lernergebnissen durchgeführt wird. Es sind nur Kurse im Ausland förderfähig, die eine transnationale Komponente enthalten und bei denen der Kontakt bzw. die Lerninteraktion mit Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern möglich ist. Angebote finden Sie z. B. auf der European School Education Platform. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards entwickelt.

Tipps zur Suche von Partnerschulen für Hospitationen und Lehrtätigkeiten finden Sie auf unserer Seite "Partnerschule finden".

Schulen und Kitas können angehende Lehrkräfte (in der Regel Lehramtsstudierende), die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, für zehn bis 365 Tage aufnehmen. Die aufnehmende Schule oder Kita erhält eine Organisationspauschale, um die Betreuung vor Ort zu organisieren, während die Reise- und Aufenthaltskosten von den Teilnehmenden getragen werden (die dafür eine Erasmus-Förderung im eigenen Land beantragen können).

Die angehenden Lehrkräfte müssen aus einem anderen Programmstaat kommen. Entweder sie befinden sich gerade in einem Lehrkräfteausbildungsprogramm bzw. Studium oder sie haben bis vor kurzem daran teilgenommen. Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen (ggf. verlängert um die Zeit eines obligatorischen Militär- oder Zivildienstes).

Experteneinladung (2-60 Tage)

Einrichtungen können Expertinnen und Experten für zwei bis 60 Tage zu sich einladen. Personen aus einem anderen Programmstaat mit relevanter Expertise in der Schulbildung können eingeladen werden; z. B. Trainerinnen und Trainer, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und -experten oder andere qualifizierte Fachleute, die dazu beitragen können, das Lehren und Lernen an der Schule oder Kita zu verbessern. Beispielsweise können eingeladene Expertinnen und Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Einrichtung anbieten, neue Lehrmethoden zeigen oder auch neue Impulse für die Verwaltung geben.

Schulen und Kitas können einen vorbereitenden Besuch bei ihrer Partnereinrichtung durchführen, bevor weitere Mobilitäten stattfinden. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern unterstützen die Planung weiterer Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal oder Schülerinnen und Schüler. Jeder vorbereitende Besuch muss eine klare Zielsetzung haben und dazu dienen, die Inklusion, den Umfang und die Qualität der folgenden Mobilitäten zu verbessern. So können z. B. vorbereitende Besuche organisiert werden, um Mobilitäten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen zu organisieren, mit einem neuen Partner enger zusammenzuarbeiten oder Langzeitmobilitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können nicht durchgeführt werden, um Fortbildungskurse, die Einladung von Expertinnen und Experten oder die Aufnahme angehender Lehrkräfte vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche können mit maximal drei Personen durchgeführt werden. In der Regel werden die vorbereitenden Besuche durch Lehrkräfte durchgeführt. In Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die an Langzeitmobilitäten teilnehmen werden, sowie Teilnehmende mit geringeren Chancen an vorbereitenden Besuchen teilnehmen.

Vorbereitende Besuche finden in der Regel an der Einrichtung statt, die Ziel der Mobilität sein wird. An einer Partnereinrichtung kann nur einmal ein vorbereitender Besuch durchgeführt werden.

Termine

nächste Einreichungsfrist:

Mittwoch, 19. Februar, 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA121-SCH)

Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag im Herbst 2024 gestellt haben, erscheint ein Hinweis im Antragsformular, dass Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist. Dies hat technische Gründe. Sie können den Antrag trotzdem einreichen.

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Aktivitäten durchführen

Sobald Ihnen mitgeteilt wurde, wie viele Mittel Ihnen für den Förderzeitraum bewilligt werden, kann es losgehen. Informationen dazu, welche Arten von Aktivitäten durchgeführt werden können, finden Sie oben. Sie bereiten die Maßnahmen vor, führen sie durch und dokumentieren die Mobilitätsaktivitäten anschließend im Beneficiary Module, dem Berichterstattungstool der EU-Kommission, sobald dies für Ihren Projektzeitraum freigeschaltet wurde. Wir haben eine Anleitung zur Verwaltung Ihres Projekts im Beneficiary Module [pdf, 1,90 MB] erstellt. 

Für die akkreditierten Projekte, die im Juni 2024 starten, haben wir Kick-Off-Veranstaltungen durchgeführt. Hier finden Sie die Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung für akkreditierte Projekte 2024 [pdf, 2,01 MB]. Aufzeichnungen der Kick-Off-Veranstaltung können Sie hier ansehen:

 

 

Informationen für akkreditierte Projekte

Einrichtungen, die Mobilitätsmaßnahmen durchführen, sind verpflichtet, Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Diese Standards sollen sicherstellen, dass alle Teilnehmenden gute Mobilitätserfahrungen machen und gute Lernergebnisse erzielen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel aus dem Programm erhalten, zu den Programmzielen beitragen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Erasmus-Qualitätsstandards [pdf, 714 KB] der EU-Kommission.

Wenn Sie noch auf der Suche nach Partnern zur Durchführung von Mobilitäten sind, schauen Sie dazu auf unsere Seite zur Partnersuche

Wenn Sie Fortbildungskurse im europäischen Ausland besuchen möchten, können Sie sich auf der European School Education Platform mit ihrem Kurskatalog informieren. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards entwickelt.

Es ist möglich, eine unterstützende Organisation damit zu beauftragen, bestimmte Aufgaben der Projektdurchführung zu übernehmen, zum Beispiel bei der Durchführung von Mobilitäten. Dabei sind die Vorgaben der EU-Kommission zu beachten: Unterstützende Einrichtungen dürfen keine der Kernaufgaben des Zuschussempfängers übernehmen. Zu den Kernaufgaben gehören die Verwaltung der Fördermittel und die Berichterstattung, der Kontakt zur Nationalen Agentur sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen auswirken (z. B. betreffend Art und Dauer der Maßnahmen, die Auswahl der aufnehmenden Einrichtung, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Mehr Informationen finden Sie im Leitfaden zur Arbeit mit unterstützenden Organisationen [pdf, 248 KB].

Informationen zum Online Language Support (OLS) finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Für akkreditierte Projekte haben wir Kick-Off-Veranstaltungen durchgeführt. Hier stellen wir Ihnen die in den diesjährigen Veranstaltungen verwendete Präsentation sowie die Aufzeichnung einer der durchgeführten Kick-Off-Veranstaltungen zu Verfügung.

2024

2023

Berechnen Sie für Ihre geplante Aktivität den Zuschuss und behalten Sie den Überblick über das Gesamtbudget Ihres Projekts mit dem Zuschussrechner [xlsx, 32 KB].

Bitte beachten Sie, dass der Rechner eine Zuschussberechnung auf Basis der Pauschalen in den verschiedenen Kategorien vornimmt (Organisationspauschale, Reisekosten, Aufenthaltspauschale, Zuschuss zu Kursgebühren, Inklusionspauschale). Kosten, die über die Kategorie "außergewöhnliche Kosten" abgerechnet werden, finden keine Berücksichtigung.

Teilnehmendenbericht

Nach Durchführung einer Aktivität ist ein individueller Teilnehmendenbericht einzureichen. Im Falle von Schülergruppenaktivitäten wird er von einer Begleitlehrkraft ausgefüllt. Eine Aufforderung wird automatisch nach dem Ende der Aktivität per Mail versandt. Antworten auf Fragen zu Teilnehmendenberichten sowie Ansichtsexemplare der Berichte finden Sie in unseren FAQ

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Optional: Verlängern oder ändern (Zwischenabfrage)

Sie haben die Mittelbewilligung für 15 Monate erhalten. Nach zwölf Monaten klären Sie, ob Sie den Zeitraum auf 24 Monate verlängern oder nach 15 Monaten plangemäß abschließen möchten. Außerdem haben Sie einmalig die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse zu beantragen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Anleitung.

Die Einreichung des Antrags auf Änderungen (Zwischenabfrage) für Mittelanforderungen der Antragsrunde 2023 war bis 7. Juli 2024 im Beneficiary Module möglich. Nach dieser Frist eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Keine Änderung

Sie schließen das Projekt wie geplant nach 15 Monaten ab. Sie konnten die bewilligten Mittel weitestgehend ausschöpfen und die geplanten Aktivitäten durchführen.

Zuschuss ändern

Wenn Sie planen, mehr Aktivitäten durchzuführen als ursprünglich geplant oder mehr Mittel benötigen, um Teilnehmende mit besonderem Bedarf (z. B. Menschen mit Behinderung) einzubinden, dann können Sie nun zusätzliche Mittel und eine Verlängerung des Projektzeitraums beantragen. Je nach Verfügbarkeit können Ihnen dann weitere Mittel bewilligt werden.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie im verbleibenden Projektzeitraum trotz Verlängerung Ihre bewilligten Mittel nicht mehr verausgaben können, haben Sie die Möglichkeit, nicht benötigte Mittel zurückzugeben. Bitte beachten Sie dazu die Bedingungen laut Anleitung für die Zwischenabfrage.

Förderzeitraum verlängern

Sie benötigen mehr Zeit, um die geplanten Aktivitäten durchzuführen? Dann können Sie den Förderzeitraum auf 24 Monate verlängern. Sie können davon ausgehen, dass die Verlängerung des Projektzeitraums bewilligt wird, sofern der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. 

Gleichzeitig können Sie, falls notwendig, weitere Mittel für zusätzliche Aktivitäten beantragen, siehe “Zuschuss ändern”. 

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Abrechnen

Nach 15 oder 24 Monaten endet der Förderzeitraum. Sie haben nach Projektende 60 Tage Zeit, den Abschlussbericht einzureichen. Das Berichtsformular finden Sie im Bereich Berichte/Reports im Beneficiary Module. Falls gewünscht, können Sie  in der Projektergebnisplattform der EU-Kommission (PEP) für die Öffentlichkeit geeignete Ergebnisse einstellen. Sie sind nicht verpflichtet, dort etwas zu veröffentlichen. Informieren Sie sich über die PEP in unseren FAQ.

Nachdem Sie alle Aktivitäten im Beneficiary Module eingetragen haben (siehe Schritt 3) und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre individuellen Teilnehmerberichte ausgefüllt haben (Informationen dazu in unseren FAQ), können Sie den Abschlussbericht einreichen und damit die Schlussrate beantragen.

Im Abschlussbericht werden Sie um Erläuterungen zu den prioritären Aktivitäten gebeten. Prioritäre Aktivitäten sind solche, für die Antragsteller in der Antragsphase zusätzliche Punkte erhalten haben. Für die Antragsjahre 2022, 2023 und 2024 waren Aktivitäten, die als prioritär eingestuft und für die Bonuspunkte vergeben wurden: 

  • Beteiligung von Personen mit geringeren Chancen
  • Durchführung von langfristigen Lernmobilitäten von Lernenden

Ab 2024 zusätzlich:

  • Durchführung von kurzfristigen Lernmobilitäten von Lernenden
  • Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagoginnen/Pädagogen
  • Durchführung von Lehr- oder Schulungstätigkeiten oder Job Shadowings

Logo und Förderhinweis

Zuschussempfänger sind dazu verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung ihres Projektes durch die Europäische Union bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und auf Internetauftritten aufmerksam zu machen. Logos und Förderhinweis finden Sie in unserem Dokumentencenter.