Vor der Mittelanforderung
Der Termin für die Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen steht bevor? Planen Sie jetzt Ihre Maßnahmen im Detail. Welche Aktivitäten sollen durchgeführt werden? Sind Gruppenmobilitäten oder Einzelmobilitäten gewünscht? Sind Fortbildungen und Hospitationen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal geplant? Im Fall von Konsortien: Welche Schulen oder Kitas sollen im nächsten Förderzeitraum eingebunden werden?
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ-Bereich.
Mittel anfordern
Der Antrag wird online gestellt. Um den Antrag öffnen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto. Das Kürzel des Antragsformulars lautet: KA121-SCH.
Im Online-Formular tragen Sie die Art, geschätzte Anzahl und Dauer der geplanten Maßnahmen ein. Hierbei werden in einem Antrag alle geplanten Aktivitäten - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Personal - zusammengefasst. Die geplanten Maßnahmen sind immer vor dem Hintergrund der Ziele zu sehen, die Sie bei der Akkreditierung in Ihrem Erasmus-Plan formuliert haben, sowie der übergeordneten Programmziele wie Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit.
Informationen zur Mittelanforderung und zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie in unserem Erklärvideo sowie in der zugehörigen Präsentation:
Erklärvideo zur Mittelanforderung 2025
Präsentation zur Mittelanforderung 2025 [pdf, 831 KB]
Nach Einreichung des Antrags auf Mittelanforderung wird ein Verfahren zur Budgetzuweisung durchgeführt, das mehrere Faktoren (verfügbares Gesamtbudget, beantragte Aktivitäten, Grundbetrag der Finanzhilfe und weitere Kriterien) berücksichtigt, die in folgendem Dokument erläutert werden: Regeln zur Budgetzuweisung 2025 [pdf, 183 KB]. Wenn Ihnen der PAD die Höhe des bewilligten Zuschusses mitgeteilt hat, gelten in der Phase der Durchführung der Aktivitäten die in der Zuschussübersicht aufgeführten Beträge.
Hinweis für Konsortien
Mit dem Antrag müssen Beitrittsformulare [docx, 18,73 KB] der Konsortiumsmitglieder eingereicht werden. Alte Mandatsvorlagen sind nicht mehr gültig. Wir empfehlen, die Vorlagen direkt aus dem Antragsformular unter dem Punkt Anhänge zu generieren. Sie enthalten dann die Daten aller bereits eingetragenen Konsortiumsmitglieder.
Förderbedingungen von Mobilitäten
Erfahren Sie, welche Aktivitäten förderfähig sind – für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder zur Einladung von Expertinnen und Experten. Sie können die verschiedenen Aktivitäten so kombinieren, wie es für Ihre Projektziele sinnvoll ist.
Alles zu FörderbedingungenAktivitäten durchführen
Sobald Ihnen mitgeteilt wurde, wie viele Mittel Ihnen für den Förderzeitraum bewilligt werden, kann es losgehen. Informationen dazu, welche Arten von Aktivitäten durchgeführt werden können, finden Sie oben. Sie bereiten die Maßnahmen vor, führen sie durch und dokumentieren die Mobilitätsaktivitäten anschließend im Beneficiary Module, dem Berichterstattungstool der EU-Kommission, sobald dies für Ihren Projektzeitraum freigeschaltet wurde. Wir haben eine Anleitung zur Verwaltung Ihres Projekts im Beneficiary Module [pdf, 1,86 MB] erstellt.
Für die akkreditierten Projekte, die im Juni 2025 starten, werden wir Online-Kick-Off-Veranstaltungen durchführen. Über die Termine werden wir Sie noch informieren. Die Aufzeichnung der Kick-Off-Veranstaltung für akkreditierte Projekte 2024 finden Sie weiter unten.
Informationen für akkreditierte Projekte
Einrichtungen, die Mobilitätsmaßnahmen durchführen, sind verpflichtet, Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Diese Standards sollen sicherstellen, dass alle Teilnehmenden gute Mobilitätserfahrungen machen und gute Lernergebnisse erzielen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel aus dem Programm erhalten, zu den Programmzielen beitragen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Erasmus-Qualitätsstandards [pdf, 714 KB] der EU-Kommission.
Wenn Sie noch auf der Suche nach Partnern zur Durchführung von Mobilitäten sind, schauen Sie dazu auf unsere Seite zur Partnersuche.
Wenn Sie Fortbildungskurse im europäischen Ausland besuchen möchten, können Sie sich auf der European School Education Platform mit ihrem Kurskatalog informieren. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards entwickelt.
Es ist möglich, eine unterstützende Organisation damit zu beauftragen, bestimmte Aufgaben der Projektdurchführung zu übernehmen, zum Beispiel bei der Durchführung von Mobilitäten. Dabei sind die Vorgaben der EU-Kommission zu beachten: Unterstützende Einrichtungen dürfen keine der Kernaufgaben des Zuschussempfängers übernehmen. Zu den Kernaufgaben gehören die Verwaltung der Fördermittel und die Berichterstattung, der Kontakt zur Nationalen Agentur sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen auswirken (z. B. betreffend Art und Dauer der Maßnahmen, die Auswahl der aufnehmenden Einrichtung, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Mehr Informationen finden Sie im Leitfaden zur Arbeit mit unterstützenden Organisationen [pdf, 248 KB].
Informationen zum Online Language Support (OLS) finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
Für akkreditierte Projekte haben wir Kick-Off-Veranstaltungen durchgeführt. Hier stellen wir Ihnen die in den diesjährigen Veranstaltungen verwendete Präsentation sowie die Aufzeichnung einer der durchgeführten Kick-Off-Veranstaltungen zu Verfügung.
2024
- Präsentation Kick-Off-Veranstaltung 2024 [pdf, 2,01 MB]
- Videoaufzeichnung der Kick-Off-Veranstaltung für akkreditierte Projekte 2024:
- Teil 1: Ablauf Projektperiode, Vertragsbestandteile, Budgetsystematik
- Teil 2: Budgetkategorien und Förderrichtlinien, Belegregeln
- Teil 3: Beneficiary Module, Änderungen, Bewertung und Prüfung
2023
Berechnen Sie für Ihre geplante Aktivität den Zuschuss und behalten Sie den Überblick über das Gesamtbudget Ihres Projekts mit dem Zuschussrechner [xlsx, 33 KB].
Bitte beachten Sie, dass der Rechner eine Zuschussberechnung auf Basis der Pauschalen in den verschiedenen Kategorien vornimmt (Organisationspauschale, Reisekosten, Aufenthaltspauschale, Zuschuss zu Kursgebühren, Inklusionspauschale). Kosten, die über die Kategorie "außergewöhnliche Kosten" abgerechnet werden, finden keine Berücksichtigung.
Förderbedingungen von Mobilitäten
Erfahren Sie, welche Aktivitäten förderfähig sind – für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder zur Einladung von Expertinnen und Experten. Sie können die verschiedenen Aktivitäten so kombinieren, wie es für Ihre Projektziele sinnvoll ist.
Alles zu FörderbedingungenOptional: Zwischenabfrage
Sie haben die Mittelbewilligung für 15 Monate erhalten. Nach zwölf Monaten klären Sie, ob Sie den Zeitraum auf 24 Monate verlängern oder nach 15 Monaten plangemäß abschließen möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse zu beantragen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Anleitung.
Der Antrag auf Änderungen im Rahmen der Zwischenabfrage für Mittelanforderungen der Antragsrunde 2024 kann bis zum 30. Juni 2025 im Beneficiary Module eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Keine Änderung
Sie schließen das Projekt wie geplant nach 15 Monaten ab. Sie konnten die bewilligten Mittel weitestgehend ausschöpfen und die geplanten Aktivitäten durchführen.
Förderzeitraum von 15 auf 24 Monate verlängern
Sie benötigen mehr Zeit, um die geplanten Aktivitäten durchzuführen? Dann können Sie den Förderzeitraum auf 24 Monate verlängern. Sie können davon ausgehen, dass die Verlängerung des Projektzeitraums bewilligt wird, sofern der Antrag fristgerecht eingereicht wurde.
Gleichzeitig können Sie, falls notwendig, weitere Mittel für zusätzliche Aktivitäten beantragen, siehe “Zuschuss ändern”.
Zuschuss ändern
Wenn Sie planen, mehr Aktivitäten durchzuführen als ursprünglich geplant oder mehr Mittel benötigen, um Teilnehmende mit geringeren Chancen (z. B. Menschen mit Behinderung) einzubinden, dann können Sie nun zusätzliche Mittel und eine Verlängerung des Projektzeitraums beantragen. Je nach Verfügbarkeit können Ihnen dann weitere Mittel bewilligt werden. Zusätzliche Mittel werden nur für geplante künftige Aktivitäten gewährt. Es ist nicht möglich, lediglich weitere Mittel, aber keine Verlängerung zu beantragen.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie im verbleibenden Projektzeitraum trotz Verlängerung Ihre bewilligten Mittel nicht mehr verausgaben können, haben Sie die Möglichkeit, nicht benötigte Mittel zurückzugeben. Bitte beachten Sie dazu die Bedingungen laut Anleitung für die Zwischenabfrage.
Abrechnen
Nach 15 oder 24 Monaten endet der Förderzeitraum. Sie haben nach Projektende 60 Tage Zeit, den Abschlussbericht einzureichen. Das Berichtsformular finden Sie im Bereich Berichte/Reports im Beneficiary Module. Falls gewünscht, können Sie in der Projektergebnisplattform der EU-Kommission (PEP) für die Öffentlichkeit geeignete Ergebnisse einstellen. Sie sind nicht verpflichtet, dort etwas zu veröffentlichen. Informieren Sie sich über die PEP in unseren FAQ.
Nachdem Sie alle Aktivitäten im Beneficiary Module eingetragen haben (siehe Schritt 3) und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre individuellen Teilnehmerberichte ausgefüllt haben (Informationen dazu in unseren FAQ), können Sie den Abschlussbericht einreichen und damit die Schlussrate beantragen.
Im Abschlussbericht werden Sie um Erläuterungen zu den prioritären Aktivitäten gebeten. Prioritäre Aktivitäten sind solche, für die Antragsteller in der Antragsphase zusätzliche Punkte erhalten haben. Für die Antragsjahre 2023, 2024 und 2025 sind Aktivitäten, die als prioritär eingestuft und für die Bonuspunkte vergeben wurden:
- Beteiligung von Personen mit geringeren Chancen
- Durchführung von langfristigen Lernmobilitäten von Lernenden
Im Jahr 2024 gab es zusätzlich Bonuspunkte für:
- Durchführung von kurzfristigen Lernmobilitäten von Lernenden
- Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagoginnen/Pädagogen
- Durchführung von Lehr- oder Schulungstätigkeiten oder Job Shadowings