Erasmus + Deine Fördermöglichkeiten = Europa
Die Europäische Union fördert mit Erasmus+ den europäischen Austausch von Schulen und Kitas, von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und pädagogischem Personal. Erfahren Sie hier, welche Aktivitäten die EU unterstützt und wie Sie Mittel beantragen können. Wir begleiten Sie bei Ihrem Weg nach Europa.
Förderung im Überblick
Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten, Termine und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Steigen Sie ein und lösen Sie Ihr Ticket für Europa!
Erfahren Sie, was die Akkreditierung von Kurzzeitprojekten und die Kooperationspartnerschaften von den Kleineren Partnerschaften unterscheidet. Nicht jedes Format ist für jede Schule oder Einrichtung geeignet. Der ideale Einstieg für alle Schulen erfolgt durch die Akkreditierung, weil sie wie eine Dauerkarte für das Erasmus-Programm funktioniert.
Sie sind bereits informiert? Hier geht es direkt zur Antragstellung.
Mit Erasmus+ starten
Erasmus+ Schule ist offen für alle Organisationen rund um Schule. Ob frühkindliche Bildung oder Grundschule, allgemeinbildende Schule oder Förderschule, alle Bildungseinrichtungen können sich am europäischen Austausch beteiligen. Erasmus+ fördert die Zusammenarbeit von Schulen, den Schüleraustausch ebenso wie Hospitation und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal. Ihre Organisation kann klein oder groß sein, das Programm ist für alle da.
Bitte beachten Sie:
- Anträge können nicht von Einzelpersonen gestellt werden, sondern nur von Einrichtungen.
- Berufliche Schulen stellen Anträge bei der Nationalen Agentur beim BIBB.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr im Programmleitfaden [pdf, 6,83 MB] alle wichtigen Details über Förderung, Budget und Kriterien für die Antragstellung.
Bevor Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie einen Zugang zu den Onlineportalen der Europäischen Union, den so genannten EU-Login. Damit melden Sie Ihre Einrichtung auf dem Registrierungsportal an und erhalten eine Organisations-ID (OID).
Termine
Erfahren Sie mehr über Termine und Fristen. Es gibt feste Antragstermine, die die EU-Kommission veröffentlicht. Für akkreditierte Einrichtungen gibt es einen zusätzlichen Termin für die Mittelanforderung.
Alle TermineEU-Login und OID?
Hier mehr erfahrenErasmus+ bereichert Ihren Schulalltag und ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften europäischen Austausch.
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, ermöglicht nachhaltiges Wachstum , stärkt sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität und treibt Innovationen voran. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind. Lesen Sie mehr über Themen und Ziele von Erasmus+.
- Vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
- Alle Behörden der Schulaufsicht in Hinblick auf öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen
- Die für die Lehreraus-und -fortbildung –in den jeweiligen Landesbezeichnungen –zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen
- Weitere Einrichtungen mit einer Funktion im Bereich schulische oder vorschulische Bildung.
- Welche Aktivitäten gefördert werden, hängt davon ab, ob Sie sich akkreditieren lassen, eine Kleinere Partnerschaft oder ein Kurzzeitprojekt beantragen oder sich an einer Kooperationspartnerschaft beteiligen. Mehr erfahren Sie bei den einzelnen Formaten. Einzelheiten legt der Programmleitfaden fest.
- Förderfähig sind Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal wie strukturierte Fortbildungskurse, Hospitation oder Unterrichten an einer Partnereinrichtung, Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler wie Austausch von Schülergruppen, Kurz-und Langzeitaustausch einzelner Schülerinnen oder Schüler (auch Schülerpraktika). Auch die Einladung von Expertinnen und Experten oder die Aufnahme von angehenden Lehrkräften an der eigenen Schule sowie vorbereitende Besuche werden finanziert. Für Kleinere Partnerschaften und Kooperationsprojekte gibt es weitere förderfähige Aktivitäten
Auf digitalen Plattformen wie eTwinning oder der European School Education Platform finden Sie Schulen und Einrichtungen in ganz Europa.
Partner finden Sie in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei. Dort können Sie auch an Fortbildungen teilnehmen oder Ihre Partnerschulen besuchen. Aufenthalte in Deutschland können für Einrichtungen aus Deutschland nicht gefördert werden.
Akkreditierung
Ihre Eintrittskarte nach Europa
Für die meisten Schulen ist die Akkreditierung die erste Wahl. Sobald Ihre Schule oder Einrichtung erfolgreich akkreditiert ist, können Sie bis 2027 auf einfache Weise Erasmus-Fördermittel anfordern.
Mit der erfolgreichen Akkreditierung nehmen Sie mit Tausenden anderen Schulen europaweit am Erasmus-Programm teil, vernetzen sich in Europa und tauschen Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen aus. Ihr Personal entwickelt sich durch europäische Fortbildungen, Hospitationen und Begegnungen weiter – eine Bereicherung für jede Schule und Bildungseinrichtung. Im Mittelpunkt stehen die Kinder und Jugendlichen: Erasmus+ ermöglicht ihnen den Austausch und die gemeinsame Erfahrung, Teil von Europa zu sein.
Termine
nächste Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Oktober 2025
Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH)
Erklärvideo Akkreditierung
Erklärvideo Antragsformular
Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung . Ein Exemplar der vergangenen Antragsrunde zur Ansicht finden Sie in unserem Dokumentencenter.
Einzelantrag oder Konsortium?
Einzelantrag
Eine allgemeinbildende Schule, eine Kita oder ein Kindergarten stellt den Antrag für die eigene Einrichtung. Die Akkreditierung ist wie eine Mitgliedschaft bei Erasmus+ und sichert bis 2027 die Finanzierung sogenannter „Mobilitäten“ wie Schüleraustausch, Fortbildungen im Ausland oder Begegnungen mit Partnerschulen.
Einer für alle
Mehrere Einrichtungen können sich zusammenschließen, um sich als Konsortium akkreditieren zu lassen. Es gibt einen Koordinator des Konsortiums, der die Fördermittel verwaltet. Dabei kann auch eine große Einrichtung viele kleine unterstützen. Ideal für Bildungsinitiativen, Erasmus-Newcomer oder für Institutionen mit ähnlichen Herausforderungen.
Kein Antrag und trotzdem mitmachen
An Konsortien können auch Kitas und Schulen teilnehmen, die selbst keinen Antrag gestellt haben. So können Schulträger oder Dachorganisationen der Frühpädagogik ihren Einrichtungen europäischen Austausch ermöglichen.
Kurzzeitprojekt
Erasmus+ für Einsteiger
Europäischer Austausch geht auch als Schnupperkurs: Wenn Sie Erasmus+ erst einmal mit einer kleinen Gruppe über einen kürzeren Zeitraum ausprobieren möchten, dann starten Sie mit einem Kurzzeitprojekt.
Damit können bis zu 30 Lehrkräfte und/oder Schülerinnen und Schüler innerhalb eines Zeitraums von sechs bis 18 Monaten als Gruppe oder einzeln an ihre Partnerschulen fahren, Fortbildungen im Ausland besuchen oder dort im Unterricht hospitieren. Auch vorschulische Bildungseinrichtungen wie Kitas und Kindergärten können so bei Erasmus+ einsteigen.
Sie geben Ihre Ziele an und stellen sich ein Projekt mit Auslandsaufenthalten zusammen, wie es zu den individuellen Bedürfnissen Ihrer Einrichtung passt. Das kann zum Beispiel eine Fahrt zur Partnerschule mit der Französischklasse sein, eine Hospitationswoche des Digitalbeauftragten in Estland, eine Fortbildung der Kita-Erzieherin in Dänemark zum Thema Inklusion, ein zweimonatiger Aufenthalt einer Schülerin an einer spanischen Schule oder die Veranstaltung eines einwöchigen Schülerparlaments in Kroatien zusammen mit kroatischen Schülerinnen und Schülern - vieles ist möglich.
Bis 2027 können Sie drei Mal ein solches Kurzzeitprojekt beantragen. Haben Sie nach dem ersten Projekt Lust auf mehr und stellen fest, dass mehr Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Ihrer Schule mitmachen möchten, dann ist die Akkreditierung für Sie die beste Option.
Termine
Nächste Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Februar 2025
Zum Antragsformular (Kürzel: KA122-SCH)
Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Kleinere Partnerschaft
Zusammenarbeit mit weniger Verwaltungsaufwand
Klein und fein statt groß und famos? Sie wollen gemeinsam mit europäischen Partnern arbeiten, haben aber bisher wenig Projekterfahrung? Mit Erasmus+ ist das möglich.
Kleinere Partnerschaften ermöglichen bei Erasmus+ die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Einrichtungen in kleinerem Rahmen, ohne großen Verwaltungsaufwand. Sie eignen sich für Einsteiger oder kleinere Einrichtungen. Sie orientieren sich an den Zielen des Programms Erasmus+ im Bereich der Schulbildung und beziehen insbesondere benachteiligte Gruppen ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die virtuelle Kooperation.
Mitmachen können alle Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung arbeiten. Besonders für Einrichtungen, die über wenig Verwaltungspersonal verfügen, etwa Vereine, Nichtregierungsorganisationen, Bildungsinitiativen oder kleinere Behörden sind Kleinere Partnerschaften eine gute Möglichkeit, in den europäischen Austausch zu starten.
Ein Projekt erhält einen pauschalen Zuschuss von 30.000 oder 60.000 Euro.
Termine
Es gibt zwei Antragstermine, jeweils im Frühjahr und im Herbst.
Nächste Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2025
Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH)
Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Kooperationspartnerschaft
Großes Budget, starke Partner und ein Koordinator
Digitalisierung, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, Erzieherinnenausbildung, MINT-Förderung – was sind für Sie die dringendsten Herausforderungen?
Holen Sie sich Inspiration aus anderen Ländern, entwickeln Sie in internationalen Teams neue Ideen und machen Sie Ihre Projektergebnisse anderen Einrichtungen aus dem Schulbereich zugänglich – gefördert von Erasmus+. Diese Projektform eignet sich für große Organisationen wie Schulbehörden, Lehrerfortbildungseinrichtungen oder Hochschulen mit Lehramtsstudium als Antragsteller. Schulen können hier in erster Linie als Partner mitwirken. Das Vorhaben widmet sich mindestens einer der Programmprioritäten.
Der Antragstermin liegt in Deutschland immer im Frühjahr. In einigen Programmstaaten gibt es einen zweiten Antragstermin im Herbst.
Mitmachen können alle Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung arbeiten. Das können neben den oben genannten z. B. auch Fachhochschulen, Vereine oder Unternehmen sein. Der Antragsteller verwaltet das Gesamtbudget. Daher empfehlen wir Schulen die Teilnahme nur als Partner.
2023 stehen für Kooperationspartnerschaften, die in Deutschland für den Schulbereich beantragt werden, rund 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Ein Projekt erhält bis zu 400.000 Euro Zuschuss.
Termine
Nächste Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2025
Zum Antragsformular (Kürzel: KA220-SCH)
Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung. Antragsformular der vergangenen Antragsrunde zur Ansicht [pdf, 1,53 MB]
Informationen zur Antragstellung 2024 [pdf, 1,20 MB]
Videoaufzeichnung der Infoveranstaltung zur Antragstellung 2024