Erasmus+ Schulbildung

Das Programm Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Bildungsraum kommt dem Programm eine Schlüsselrolle zu. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Schulbereich erhält über drei Milliarden Euro. Ein Hauptziel des Programms im Schulbereich ist es, Schulen dabei zu unterstützen, internationalen Austausch zu organisieren und Auslandsaufenthalte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu ermöglichen.

Seit 2014 fördert Erasmus+ persönliche Begegnungen, digitalen Austausch und gemeinsame Projekte für Schulen, Kitas und andere Einrichtungen der Schulbildung und löste damit das Programm COMENIUS ab. Tausende Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aus Deutschland haben so im Laufe der Jahre bereits Europa erlebt und kennengelernt. Das neue Programm, das 2021 ebenfalls unter dem Namen Erasmus+ mit einer siebenjährigen Laufzeit startete, ist offener und flexibler angelegt als zuvor. Die EU-Kommission hat das Budget im Vergleich zum Vorgängerprogramm fast verdoppelt. 

Die Verantwortung für das Programm Erasmus+ trägt die Europäische Kommission. Sie verwaltet das Gesamtbudget, legt Prioritäten, Ziele und Förderkriterien des Programms fest und veröffentlicht jährlich den Programmleitfaden [pdf, 4,30 MB]. In den einzelnen Programmstaaten setzen Nationale Agenturen das Programm im Auftrag der Europäischen Kommission um. In Deutschland sind das für die Bildungsbereiche Schule, Berufs- und Erwachsenbildung, Hochschulen und Jugendarbeit vier Nationale Agenturen.

Die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD ist für den Bereich der schulischen Bildung zuständig. Der PAD betreut allgemeinbildende Schulen und Kindergärten, Behörden und alle anderen Institutionen, die am Programm teilnehmen möchten. Berufsbildende Schulen werden von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung betreut.

Was bietet Erasmus+ für Schulen und Kitas?

Im Rahmen von Mobilitätsprojekten können Schülerinnen, Schüler und Personal an Auslandsaufenthalten zu Lernzwecken teilnehmen. Partnerschaften ermöglichen die europäische Zusammenarbeit etwa von Behörden und Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung. Der digitale Austausch für Schulen und Kitas wird durch das europäische Schulnetzwerk eTwinning mit einer sicheren Lernplattform unterstützt.

Mit Erasmus+ beantragen Sie eine Förderung von Auslandsaufenthalten und europäischen Begegnungen („Mobilitäten zu Lernzwecken“) nicht als Einzelperson, sondern immer als Einrichtung. So überlegen Sie im Team, welche europäischen Austauschprojekte passen oder welche Fortbildungen und Hospitationen Ihre Schule, Ihre Kita und alle Beteiligten weiterbringen. Im Bereich „Erasmus+ für…“ erfahren Sie, welche förderfähigen Aktivitäten es für die jeweiligen Zielgruppen gibt. Genaue Informationen zu den verschiedenen Förderformaten und zur Beantragung von Mitteln finden Sie im Bereich Förderung.

Darüber hinaus stehen Schulen und Lehrkräften weitere Angebote offen, die direkt in Brüssel beantragt werden. Über die Jean-Monnet-Initiative informiert der Programmleitfaden [pdf, 4,30 MB] und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel. Erfahren Sie mehr über Jean Monnet für Schulen.

Das Programm Erasmus+ läuft von 2021 bis 2027. Nutzen Sie die Angebote, die umfassende Förderung und die individuelle Beratung der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD.

Ziele und Themen bei Erasmus+

Damit noch mehr Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler in Zukunft von europäischem Austausch profitieren, verfolgt das neue Programm Erasmus+ einen inklusiven Ansatz: Ganz besonders sollen auch Menschen mit geringeren Chancen berücksichtigt werden, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder mit Benachteiligungen aufgrund sozialer, kultureller, ökonomischer oder geografischer Umstände. Mit Erasmus+ sollen zudem die gemeinsamen Werte und das kulturelle Erbe Europas verbreitet und demokratische Teilhabe gefördert werden. Außerdem sollen das digitale Lehren und Lernen sowie Austausch und Weiterentwicklung innovativer Unterrichtspraktiken vorangetrieben und Begegnungen vor Ort mit digitaler Zusammenarbeit verknüpft werden. Unter dem Slogan "Green Erasmus" will das Programm für einen besseren Schutz der Umwelt sensibilisieren und dazu anregen, umweltfreundlichere Transportmittel zu nutzen.

Erasmus+ stärkt und fördert

  • die europäische Dimension des Lehrens und Lernens,
  • Werte wie Integration und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe,
  • digitales Lehren und Lernen,
  • ökologische Nachhaltigkeit und umweltfreundliches Verhalten,
  • das Wissen über das gemeinsame europäische Erbe und die Vielfalt
  • die Entwicklung professioneller Netzwerke in ganz Europa.

Prioritäten für Erasmus+

Erasmus+ hat ab 2021 vier inhaltliche Schwerpunkte oder Prioritäten, die vor allen anderen Themen bei Förderanträgen im Mittelpunkt stehen sollten.

Prioritäten für den Schulbereich

Zusätzlich zu den vier oben genannten allgemeinen Prioritäten gibt es noch einige spezifische Prioritäten für den Schulbereich:

  • Inangriffnahme von Lernbenachteiligung, frühzeitigem Schulabgang und schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten
  • Entwicklung von Schlüsselkompetenzen
  • Förderung eines umfassenden Ansatzes für das Lehren und Lernen von Sprachen
  • Förderung des Interesses an Mathematik‚ Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und der Exzellenz in diesen Fächern sowie des MINKT-Ansatzes (das K steht für Kunst) und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern
  • Förderung des Wohlbefindens in der Schule
  • Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Anerkennung der Lernergebnisse von Teilnehmern grenzüberschreitender Lernmobilitätsaktivitäten
  • Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen
  • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine

Programmstaaten und Partnerstaaten bei Erasmus+

Programmstaaten bei Erasmus+

Die EU-Mitgliedstaaten und die unten genannten Drittländer, die mit dem Programm assoziiert sind, werden im Kontext von Erasmus+ als Programmstaaten bezeichnet. Personen und Organisationen aus diesen Programmstaaten können am Programm Erasmus+ teilnehmen.

Zu den Programmstaaten zählen 

a) die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

b) die folgenden Drittstaaten, die mit dem Programm assoziiert sind:

  • Norwegen, Island und Liechtenstein (Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören)
  • Republik Nordmazedonien, Türkische Republik und Republik Serbien (beitretende Länder, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer)
  • Das Vereinigte Königreich nimmt am Nachfolgeprogramm Erasmus+ nicht teil. Als alternative Zielländer für die Praxis der englischen Sprache haben sich neben Irland und Malta auch Staaten wie die skandinavischen und baltischen Länder oder die Niederlande erwiesen.

Partnerstaaten bei Erasmus+

An Erasmus-Kooperationspartnerschaften können unter bestimmten Bedingungen auch Einrichtungen aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Sie werden als Partnerländer oder Partnerstaaten bezeichnet. Darunter fallen die Schweiz und Großbritannien, Staaten im westlichen Balkan, Osteuropa, Staaten aus dem südlichen Mittelmeerraum, Lateinamerika, Asien und Zentralasien sowie Staaten in Afrika, der Karibik und dem Pazifik. Einrichtungen aus diesen Staaten werden nur dann als Partner in einer Kooperationspartnerschaft zugelassen, wenn sie einen substanziellen inhaltlichen Beitrag zum Projektvorhaben leisten.

Für die Programm- und Partnerstaaten gilt, dass diese im jährlich von der EU-Kommission herausgegebenen Programmleitfaden [pdf, 4,30 MB] veröffentlicht werden und Änderungen möglich sind.