Antragstermine

Wann können Anträge auf eine Förderung durch das EU-Programm Erasmus+ gestellt werden? Erfahren Sie hier mehr über die nächsten Termine.

  • Die Europäische Kommission legt im jährlichen Programmleitfaden [pdf, 4,30 MB] fest, wann Anträge für welche Förderformate im Programm Erasmus+ gestellt werden können.
  • Die Antragsfristen gelten für alle Programmstaaten. Die angegebenen Uhrzeiten gelten für die mitteleuropäische Zeit (Brüssel, Berlin).
  • Für den Programmbereich Schule gibt es vier Formate, für die es eigene Antragstermine gibt.

Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen

Akkreditierte Einrichtungen können einmal im Jahr eine Mittelanforderung beantragen.

Zum Antragsformular "Akkreditierte Projekte (Mittelanforderung) für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA121-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag im vergangenen Herbst gestellt haben, erscheint ein Hinweis im Antragsformular, dass Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist. Dies hat technische Gründe. Sie können den Antrag trotzdem einreichen.

Einreichungsfrist:

Mittwoch, 19. Februar, 12:00:00 Uhr mittags

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2025.

Kurzzeitprojekte

Für Kurzzeitprojekte kann es zwei Antragsrunden in einem Jahr geben.

Zum Antragsformular "Kurzzeitprojekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA122-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. 

Einreichungsfrist:

Mittwoch, 19. Februar, 12:00:00 Uhr mittags

für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2025 beginnen.

 

Akkreditierung

Falls Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist, gibt es einmal im Jahr die Möglichkeit, eine Akkreditierung zu beantragen.

Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Einreichungsfrist:

Mittwoch, 1. Oktober, 12:00:00 Uhr mittags

Kleinere Partnerschaft

Für Kleinere Partnerschaften kann es zwei Antragsrunden in einem Jahr geben. Im Jahr 2025 wird es nur einen Antragstermin im Frühjahr geben.

Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Einreichungsfrist:

Mittwoch, 5. März, 12:00:00 Uhr mittags

Für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 beginnen.

 

Kooperationspartnerschaft

Für Kooperationspartnerschaften gibt es jährlich einen Antragstermin.

Zum Antragsformular (Kürzel: KA220-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Einreichungsfrist:

Mittwoch, 5. März, 12:00:00 Uhr mittags

Für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 beginnen.