Antragstermine
Wann können Anträge auf eine Förderung durch das EU-Programm Erasmus+ gestellt werden? Erfahren Sie hier mehr über die nächsten Termine.
- Die Europäische Kommission legt im jährlichen Programmleitfaden [pdf, 6,83 MB] fest, wann Anträge für welche Förderformate im Programm Erasmus+ gestellt werden können.
- Die Antragsfristen gelten für alle Programmstaaten. Die angegebenen Uhrzeiten gelten für die mitteleuropäische Zeit (Brüssel, Berlin).
- Für den Programmbereich Schule gibt es vier Formate, für die es eigene Antragstermine gibt.
Hinweis zu den Antragsformularen der EU-Kommission
Die Online-Anträge werden auf einer Seite der EU-Kommission gestellt. Die Seite kann oben rechts auf Deutsch umgestellt werden. Um nur die relevanten Antragsformulare angezeigt zu bekommen, sollten Sie links den Filter "School Education/Schulbildung" auswählen, das macht die Seite übersichtlicher. Die Antragsformulare für den Schulbereich haben Kürzel, die mit "SCH" enden. Wenn Sie unsicher sind, welches Antragsformular für Sie das richtige ist, kontaktieren Sie uns.
Um Zugriff auf ein Antragsformular zu erhalten, müssen Sie zuvor einen EU-Login anlegen - das dauert nur wenige Minuten. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen
Akkreditierte Einrichtungen können einmal im Jahr eine Mittelanforderung beantragen.
Zum Antragsformular "Akkreditierte Projekte (Mittelanforderung) für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA121-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar.
Wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag im vergangenen Herbst gestellt haben, erscheint ein Hinweis im Antragsformular, dass Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist. Dies hat technische Gründe. Sie können den Antrag trotzdem einreichen.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Februar 2025
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2025.
Kurzzeitprojekte
Für Kurzzeitprojekte kann es zwei Antragsrunden in einem Jahr geben.
Zum Antragsformular "Kurzzeitprojekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA122-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Februar 2025
für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Akkreditierung
Falls Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist, gibt es einmal im Jahr die Möglichkeit, eine Akkreditierung zu beantragen.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Oktober 2025
Kleinere Partnerschaft
Für Kleinere Partnerschaften kann es zwei Antragsrunden in einem Jahr geben.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2025
Für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Kooperationspartnerschaft
Für Kooperationspartnerschaften gibt es jährlich einen Antragstermin.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA220-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2025