Kooperationspartnerschaft

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Vor dem Antrag

In einer Kooperationspartnerschaft können verschiedene Einrichtungen zu einem selbstgewählten Thema aus dem Schulbereich zusammenarbeiten, zum Beispiel Digitalisierung, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, Erzieherinnenausbildung, MINT-Förderung und mehr. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Vorhaben mindestens einer der Programmprioritäten widmet.

Für die Antragsrunde 2023 stehen rund 11,8 Millionen Euro Budgetmittel zur Verfügung.

Die Förderbedingungen für Kooperationspartnerschaften im Überblick

Das Projekt dauert zwischen zwölf und 36 Monaten. Der Projektstart liegt zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Nach Ablauf des Förderzeitraums legt Ihr Projektteam Ergebnisse und Materialien vor, die kostenfrei von Einrichtungen der Schulbildung genutzt werden können.

Antragsteller können zwischen drei festgelegten Pauschalbeträgen wählen, je nach geplanten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro. Erläuterungen zum Budget erhalten Sie im Programmleitfaden [pdf, 6,83 MB] ab Seite 238 oder in Kapitel 3 des Handbuchs zu Partnerschaften (Englisch) [pdf, 843 KB].

Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung arbeiten. Das können zum Beispiel Universitäten sein, Fachhochschulen, Vereine, Unternehmen, Lehrerfortbildungsinstitute und weitere.

Um antragsberechtigt zu sein, müssen antragstellende Einrichtungen mindestens zwei Jahre vor dem Antragstermin rechtmäßig gegründet worden sein.

Der Antragsteller verwaltet das Gesamtbudget.

Schulen empfehlen wir die Teilnahme als Partner – mit geringerer Budgetverantwortung. Aufgrund des hohen personellen und organisatorischen Aufwands und der Verantwortung für das Gesamtbudget rät der PAD Schulen ausdrücklich davon ab, eine Funktion als Koordinator zu übernehmen. Wir bitten darum, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sollte im Ausnahmefall eine Schule einen Antrag auf eine Kooperationspartnerschaft stellen, gilt folgende Regelung: Der zuständige Schulträger oder die oberste Schulaufsicht muss die Übernahme einer finanziellen Absicherung bestätigen. Im Falle einer Antragsbewilligung wird das Budget über ein Konto des Schulträgers oder ein offizielles Schulkonto abgewickelt (Privatkonten der Schulleitung oder Konten von Fördervereinen werden nicht akzeptiert).

Für eine Kooperationspartnerschaft brauchen Sie ein Team mit Einrichtungen aus mindestens drei Programmstaaten. Wir empfehlen, für die Projektarbeit im (Vor-)Schulbereich auch Schulen oder Kitas in das Projektteam einzubinden. So stellen Sie den praktischen Bezug sicher. Bei der Suche nach Partnereinrichtungen können Sie bestehende Kontakte nutzen oder auf den Bereich der Partnersuche (Erasmus+ Chancen) im School Education Gateway zurückgreifen.

Antworten auf weitere Fragen zu Kooperationspartnerschaften finden Sie in unseren FAQ.

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Antrag stellen

Der Antrag wird online gestellt. Einmal abgespeichert, können Sie ihn jederzeit wieder ändern – bis Sie den Antrag eingereicht haben. Über die Funktion „Teilen“ können mehrere Personen den Antrag bearbeiten.

Das richtige Formular für Kooperationspartnerschaften hat das Antragskürzel KA220-SCH. Um auf das Formular zugreifen zu können, brauchen Sie einen EU-Login. In den Antrag geben Sie die OID Ihrer Einrichtung und Ihrer Partnereinrichtungen ein. Hier finden Sie ein Antragsformular zur Ansicht (Englisch) [pdf, 1,53 MB].

Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren will, stellt für das gesamte Projektteam den Antrag bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag darf nicht in mehreren Ländern eingereicht werden.

Sie können den Antrag bei uns, der deutschen Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung, in deutscher oder englischer Sprache einreichen.

Hier finden Sie eine Videoaufzeichnung unserer Infoveranstaltung zu "Kooperationspartnerschaften" sowie unsere aktuelle Präsentation [pdf, 1,20 MB].

Bei der Antragstellung bitte beachten

Ehrenwörtliche Erklärung
Zum Antrag muss eine ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden, die von der Leitung Ihrer Einrichtung unterschrieben wurde.

Beitrittsformulare der Partnereinrichtungen
Spätestens zum Vertragsversand müssen von jeder beteiligten Partnereinrichtung unterzeichnete Beitrittsformulare vorliegen, die die Teilnahme am Projekt bestätigen.

Ehrenwörtliche Erklärung und Beitrittsformulare erstellen Sie direkt im Antrag, nachdem Sie dort die OIDs und Kontaktdaten aller beteiligten Einrichtungen eingegeben haben.

Inhalte kennen
Stellen Sie sicher, dass alle Partnereinrichtungen den Inhalt des Antrags kennen und verstehen.

Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Antragsteller, die einen Zuschuss von mehr als 60.000 EUR beantragen, werden auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit hin überprüft. Hierzu müssen im Registrierungsportal der EU die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten abgeschlossenen Haushaltsjahres hochgeladen werden. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen, internationale Einrichtungen sowie Einrichtungen, die nachweisen können, dass sie ihre Einnahmen in den letzten zwei Jahren zu mindestens 50% aus öffentlichen Quellen bezogen haben. Letzteres ist ebenfalls nachzuweisen.

Prüfung des Antrags

Nach der Einreichung prüfen wir Ihren Antrag zunächst auf formale Gültigkeit. Anschließend begutachten zwei Expertinnen oder Experten den Antrag. Maximal können Sie 100 Punkte erhalten. Die vier Bewertungskategorien sind Relevanz (bis zu 25 Punkte), Projektdurchführung (bis zu 30 Punkte), Projektteam (bis zu 20 Punkte) und Wirkung (bis zu 25 Punkte). Insgesamt müssen für eine Förderung mindestens 70 Punkte erreicht werden und in jeder Bewertungskategorie mindestens die Hälfte der maximalen Punktzahl. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Begutachtung [pdf, 1,32 MB] der EU-Kommission.

Antrags-Chaos?

Wir beraten Sie gern zur Antragstellung.

Ansprechpartner finden
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Fördermittel verwalten

Wir informieren Sie per E-Mail, ob Ihr Antrag bewilligt wurde. Die Listen der geförderten Projekte werden im Dokumentencenter veröffentlicht

Jede Kooperationspartnerschaft hat bei uns eine bestimmte Ansprechperson. Für Fragen im Projektverlauf können Sie sich ab jetzt direkt an diese Ansprechperson wenden. Diese schickt Ihnen postalisch die Vertragsunterlagen, das Gutachten und ggf. eine Erläuterung zur Budgetkürzung. Vor Versand des Vertrags müssen alle Beitrittsformulare der Partnereinrichtungen vollständig vorliegen. Nach Unterschrift des Vertrags erhalten Sie die erste Rate des bewilligten Budgets auf das Konto ausgezahlt, das im Registrierungsportal hinterlegt wurde. Außerdem laden wir Sie jedes Jahr per E-Mail zur Jahrestagung für Kooperationspartnerschaften ein, um Ihre Fragen zu klären und allen Zuschussempfängern die Vernetzung untereinander zu ermöglichen. Die Vertragsunterlagen finden Sie auch online in unserem Dokumentencenter.

Die Mittel für Kooperationspartnerschaften verwaltet nur die antragsstellende Einrichtung, die das Projekt koordiniert. Sie hat die Budgetverantwortung für das gesamte Projektteam, erhält die Ratenzahlungen von uns und leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Wir empfehlen Ihnen, über die Beitrittsformulare hinaus weitere Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen abzuschließen und stellen im Dokumentencenter ein englisches Beispiel dafür zur Verfügung. Wir weisen aber darauf hin, dass die Erstellung und Prüfung der zu verwendenden Verträge allein in der Verantwortlichkeit der Projektkoordinatoren und Partner liegt. Zusätzliche Verträge zwischen Koordinator und Projektpartnern haben keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag zwischen der Nationalen Agentur und dem Koordinator.

Wie Sie Ihre Mittel im Beneficiary Module verwalten, erfahren Sie in Kürze in unseren FAQ.

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Projekt durchführen

Die Verwaltung der Mittel erfolgt mithilfe eines Tools namens Beneficiary Module. Nach dem Projektstart wird Ihr Projekt ins Beneficiary Module übertragen. Dort dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten. Weitere Informationen zum Module finden Sie in unseren FAQ.

Gemäß Artikel I.4.3. der Finanzhilfevereinbarung müssen Projekte mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten einen Zwischenbericht über den Projektverlauf im Beneficiary Module einreichen. Da eine Einreichung über das Module noch nicht möglich ist, nutzen Sie bitte unsere Berichtsvorlagen:

- Berichtsvorlage für die Antragsrunde 2021 [docx, 179 KB]

- Berichtsvorlage für die Antragsrunde 2022 [docx, 67 KB]

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin.

Selten findet ein Projekt eins zu eins so statt wie im Antrag geplant. Kleinere Veränderungen, wie zum Beispiel die Verschiebung eines Treffens oder die Änderung einer Kontaktperson, sind ohne Vertragsänderung möglich. Bei starken Änderungen im Projektverlauf wie zum Beispiel Partnerwechsel, Projektverlängerung oder großen Budgetänderungen ist es notwendig, diese Änderungen durch die Nationalen Agentur bewilligen zu lassen. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ansprechperson beim PAD, damit wir Ihnen das passende Formular zuschicken können. Änderungsanträge können per Post, per Fax oder mit eingescannter Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person auch als E-Mail bei uns eingereicht werden.

Nicht jede Änderung ist möglich. Generell gilt, dass der vertraglich festgesetzte Gesamtzuschuss nachträglich nicht erhöht werden kann. Der Antrag auf Änderung der Finanzhilfevereinbarung muss rechtzeitig vor Umsetzung einer Änderung beim PAD eingereicht werden. Erst nach der Zustimmung des PAD tritt die Änderung in Kraft. Im letzten Monat der Projektlaufzeit kann kein Änderungsantrag mehr gestellt werden.

Von Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie spätestens nach einem Jahr eine Projektwebsite haben, auf der das Projekt vorgestellt und Projektergebnisse veröffentlicht werden. Um Ihre Projektergebnisse optimal verbreiten zu können, sollten Sie eine oder besser noch mehrere Personen für die Öffentlichkeitarbeit Ihres Projektes einplanen und dafür ein angemessenes Budget bereitstellen. Ein Verbreitungsplan, in dem Zielgruppen, Verbreitungskanäle und Vorgehen schriftlich festgehalten werden, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu planen.

Eine Broschüre mit Hinweisen zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie im Dokumentencenter.

Zuschussempfänger sind dazu verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung ihres Projektes durch die Europäische Union bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und auf Internetauftritten aufmerksam zu machen. Logos und Förderhinweis finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Projektergebnisse teilen?

Auf der Projektergebnisplattform der Europäischen Kommission dokumentieren Partnerschaftsprojekte ihre Ergebnisse.

Link zur Projektergebnisplattform

FAQ zur Projektergebnisplattform

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Projekt abschließen

Nach Abschluss des Projekts haben Sie 60 Tage Zeit, Ihren Abschlussbericht über das Beneficiary Module einzureichen. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt erst nach Prüfung und Begutachtung des Berichts.

Konkrete Hinweise zum Ausfüllen des Abschlussberichts im Beneficiary Module finden Sie in unserem Erklärvideo sowie in der zugehörigen Präsentation [pdf, 1,23 MB]. Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen auf die Kooperationspartneschaften der Antragsrunde 2022 beziehen. Zu gegebener Zeit finden Sie hier weitere Informationen zur Antragsrunde 2023.

Mit dem Abschlussbericht müssen keine Belege neben der ehrenwörtlichen Erklärung eingereicht werden. Wenn Sie für eine Belegprüfung oder einen Vor-Ort-Besuch während oder nach der Projektlaufzeit ausgewählt werden, informieren wir Sie rechtzeitig. In diesem Fall werden Belege geprüft - welche, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen, insbesondere Anhang III.

Zusätzlich zu Ihrer inhaltlichen Berichterstattung und Eintragung der Finanzen ins Beneficiary Module müssen Sie die erstellten Projektergebnisse vorlegen. Die Kontaktperson der koordinierenden Einrichtung hat Zugriff auf die Projektergebnisplattform. Dort stellt sie unter "Projects" / "Manage my projects" die wichtigsten Ergebnisse des Projekts anderen Einrichtungen zur Verfügung. Die Nutzung der Projektergebnisplattform ist Pflicht, Sie können aber eine eigene Internetseite verwenden und von der Projektergebnisplattform auf diese Seite verlinken.

Mehr Informationen zum Beneficiary Module und zur Projektergebnisplattform finden Sie in unseren FAQ.

In der abschließenden Begutachtung können Sie maximal 100 Punkte erreichen. Ab 85 Punkten erhalten Sie für Ihr Projekt das Erasmus+ Qualitätssiegel.