Kurzzeitprojekt

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Vor dem Antrag

Ein Kurzzeitprojekt (Short-term Mobility Project) eignet sich als Einstieg in den europäischen Austausch. Es hat eine Dauer von sechs bis 18 Monaten. In einem Kurzzeitprojekt können bis zu 30 Personen zu ihren Partnern in Europa fahren.

Schüleraustausch und Schülerpraktika in Europa werden mit Erasmus+ bezahlbar. Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die in der Schulbildung tätig sind, können Fortbildungen im Ausland besuchen oder an Partnereinrichtungen hospitieren. Erzieherinnen und Erzieher können Kitas im Ausland kennenlernen, sich fortbilden und mit ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen austauschen.

Welche Arten von Aktivitäten Sie im Rahmen eines Kurzzeitprojekts durchführen, entscheiden Sie auf Grundlage der Ziele, die Sie für Ihre Einrichtung erreichen möchten. Sie können sich auf die Weiterentwicklung der Kompetenzen des pädagogischen Personals konzentrieren oder auf Schüleraktivitäten oder beides kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Termine

Nächste Einreichungsfrist:

1. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA122-SCH)

Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar. Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Antragsformular zur Ansicht [pdf, 1,55 MB]

 

Akkreditierung oder Kurzzeitprojekt?

Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren kann eine Einrichtung dreimal ein Kurzzeitprojekt durchführen. Eine Einrichtung kann pro Antragstermin nur einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt  einreichen.

Ihre Einrichtung möchte häufiger oder mit mehr Aktivitäten an Erasmus+ teilnehmen? Dann ist die Akkreditierung das Richtige für Sie.

Antragsberechtigt sind:

  • Vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
  • Alle Behörden der Schulaufsicht für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen
  • Die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen
  • Eine Einrichtung darf nur einen Antrag pro Antragstermin einreichen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Berufliche Schulen (sämtliche Bildungsgänge) können sich ausschließlich für den Bereich „Berufsbildung“ akkreditieren lassen und stellen ihren Antrag über die Nationale Agentur beim BIBB. Die Zuordnung folgt dem „Definitionenkatalog für Schulstatistik“ der KMK (Übersicht Anlage 1).
  • Bereits akkreditierte Einrichtungen: Ihre Aktivitäten fördert Erasmus+ bereits im Rahmen der Akkreditierung.
  • Einrichtungen, die bereits zum ersten Antragstermin eines Jahres einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Schulbildung gestellt haben, der bewilligt wurde. Falls Ihr Antrag zum Frühjahrstermin abgelehnt wurde, können Sie im Herbst erneut einen Antrag stellen.

Partnersuche

Sie suchen für Ihr Kurzzeitprojekt noch eine Partnerschule, die Sie mit Schülerinnen, Schülern oder Lehrkräften besuchen können? Dann bietet sich das europäische Netzwerk eTwinning an. Schulen aus ganz Europa sind dort registriert und freuen sich auf eine Zusammenarbeit. Mehr Informationen zu eTwinning finden Sie auch auf unserer Website.

Besuchen Sie auch die European School Education Platform. Dort finden Sie im Bereich „Professional Development“ eine Kursdatenbank zur Suche von Fortbildungskursen im europäischen Ausland für Ihr Kollegium.

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Einrichtung registrieren

Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen EU-Login und müssen Ihre Einrichtung auf einem EU-Portal anmelden.

EU-Login

Alle im Programm Erasmus+ verwendeten Online-Portale sind zugangsgeschützt. Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf die dort hinterlegten Daten. Die Zugangsberechtigungen werden verwaltet über den EU-Login. Ein Benutzerzugang besteht aus E-Mail-Adresse und Passwort. Ein solcher Benutzerzugang sollte für jede Person angelegt werden, die die entsprechenden Portale benutzt.

Ein Benutzerkonto ist in wenigen Schritten angelegt. Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten sicher auf, da Sie diese für den Zugang zu den EU-Portalen laufend benötigen.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ.

EU-Login erstellen

Ihre Einrichtung registrieren und OID erhalten

Alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen werden in einem Online-Portal der Europäischen Kommission verwaltet. Jede Einrichtung sollte nur einmal registriert sein und somit nur eine OID (Organisations-Identifikationsnummer) haben. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern (Beispiel: E12345678). Die eindeutige OID wird bei jeder Antragstellung verwendet.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ und unsere Hotline.

Einrichtung registrieren

Fragen hierzu?

Unter der Hotline 0800 372 76 87 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beratungszeiten:
9:00 bis 12:00 Uhr (Montag, Donnerstag und Freitag) und 13:00 bis 15:30 Uhr (Dienstag und Mittwoch)

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Antrag stellen

Der Antrag wird online gestellt. Um den Antrag öffnen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto. In den Antrag geben Sie die Organisations-ID (OID) Ihrer Einrichtung ein. Falls Sie noch keinen EU-Login und noch keine OID haben, gehen Sie bitte zum Punkt Registrierung.

Im Antragsformular informieren Sie über Ihre Einrichtung und erläutern die Ziele, die Sie mit dem Kurzzeitprojekt erreichen wollen. Außerdem geben Sie die Aktivitäten ein, die Sie planen. Das Kürzel des Antragsformulars lautet: KA122-SCH.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, finden Sie hier eine Blankoversion des Antrags zur Ansicht [pdf, 1,55 MB].

Sehen Sie sich auch die Aufzeichnung unserer Info-Veranstaltung an:

Grundlagen von Kurzzeitprojekten und

Informationen zum Antragsformular

Nach Einreichung wird Ihr Antrag formal und inhaltlich begutachtet. Über die Zusage oder Ablehnung Ihres Antrags werden Sie per E-Mail informiert.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Folgende Aktivitäten sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Pauschalen (Fahrtpauschale je nach Entfernung, Aufenthaltspauschale nach Tagen, ggf. Pauschale für Kursgebühren, Organisationspauschale). Eine Übersicht der Zuschüsse finden Sie in der Box "Dokumente".

Sie können die verschiedenen Aktivitäten so kombinieren, wie es für Ihre Projektziele sinnvoll ist. Dabei können höchstens 30 Personen insgesamt teilnehmen, wobei Begleitlehrkräfte von Schülergruppen und Lehrkräfte, die an Vorbereitenden Besuchen teilnehmen, nicht mitgezählt werden.

Die Entfernung ist mit dem Entfernungsrechner der EU zu berechnen.

  • Mobilität für Schülergruppen (2-30 Tage, mind. zwei Schülerinnen und Schüler pro Gruppe)
  • Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (10-29 Tage)
  • Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (30-365 Tage)

Alle Mobilitätsarten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können Sie alle Mobilitätsaktivitäten mit virtuellen Aktivitäten kombinieren, z. B. über eTwinning.

Mobilität für Schülergruppen

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern fährt für einen Lernaufenthalt für 2-30 Tage ins Ausland. Lehrkräfte aus der entsendenden Schule begleiten die Schülerinnen und Schüler dabei während der gesamten Dauer der Mobilität.

Die Gruppenmobilität von Schülerinnen und Schülern findet an einer Partnerschule statt. Falls ein anderer Ort aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist, kann eine Mobilität in Ausnahmefällen an einem anderen Ort im Land der Partnerschule oder an einem Sitz einer Institution der Europäischen Union (Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg) stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Institution oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird. Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen bei den Mobilitäten Schülerinnen und Schüler aus mindestens zwei Programmländern aufeinandertreffen.

Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt zwischen zehn und 29 Tagen – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm festgelegt werden. Für Schülerinnen oder Schüler mit geringeren Chancen kann die Mobilität ausnahmsweise mit einer Mindestdauer von nur zwei Tagen stattfinden, sofern dies begründet ist. Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt von einem Monat bis zu einem Jahr – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm definiert werden. Alle Teilnehmenden erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung (z. B. ein Vorbereitungsseminar der Nationalen Agentur). Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

  • Kurse oder Schulungen im Ausland (2-30 Tage)
  • Job Shadowings / Hospitationen im Ausland (2-60 Tage)
  • Lehrtätigkeit im Ausland (2-365 Tage)

 

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

In der Regel führen Lehrkräfte bzw. pädagogisches Personal diese Mobilitäten durch. Aber auch Mobilitäten von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die entweder in Schulen und Kitas (Hilfslehrkräfte, pädagogische Beraterinnen und Berater, Psychologinnen und Psychologen usw.) oder in anderen Einrichtungen im Schulbereich tätig sind (z. B. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Beraterinnen und Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.) können gefördert werden.

Bei Fortbildungskursen haben Sie die freie Wahl. Angebote finden Sie z. B. auf der European School Education Platform. Kurse in Deutschland können nicht gefördert werden. Es sind nur Kurse förderfähig, an denen Teilnehmende aus mindestens zwei verschiedenen Ländern teilnehmen und bei denen der Kontakt mit anderen Teilnehmenden möglich ist. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards entwickelt.

Tipps zur Suche von Partnerschulen für Hospitationen und Lehrtätigkeiten finden Sie auf unserer Seite "Partnerschule finden".

 

Schulen und Kitas können angehende Lehrkräfte (in der Regel Lehramtsstudierende), die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, für 10-365 Tage aufnehmen. Die aufnehmende Schule oder Kita erhält eine Organisationspauschale, um die Betreuung vor Ort zu organisieren, während die Reise- und Aufenthaltskosten von den Teilnehmenden getragen werden (die dafür eine Erasmus+ Förderung im eigenen Land beantragen können).

Die Aufnahme von angehenden Lehrkräften ist für Teilnehmende aus anderen Programmstaaten möglich, die in einem Lehrkräfteausbildungsprogramm bzw. Studium sind oder bis vor kurzem waren. Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen (ggf. verlängert um die Zeit eines obligatorischen Militär- oder Zivildienstes).

Experteneinladung (2-60 Tage)

Einrichtungen können ausländische Expertinnen und Experten für 2 bis 60 Tage an die eigene Einrichtung einladen. Personen aus einem anderen Programmstaat mit relevanter Expertise in der Schulbildung können eingeladen werden; zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und -experten oder andere qualifizierte Fachleute, die dazu beitragen können, das Lehren und Lernen an der Schule oder Kita zu verbessern. Beispielsweise können eingeladene Expertinnen und Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Einrichtung anbieten, neue Lehrmethoden zeigen oder auch neue Impulse für die Verwaltung geben.

Schulen und Kitas können einen vorbereitenden Besuch bei ihrer Partnereinrichtung durchführen, bevor weitere Mobilitäten stattfinden. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern unterstützen die Planung weiterer Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal oder Schülerinnen und Schüler. Jeder vorbereitende Besuch muss eine klare Zielsetzung haben und dazu dienen, die Inklusion, den Umfang und die Qualität der folgenden Mobilitäten zu verbessern. So können z. B. vorbereitende Besuche organisiert werden, um Mobilitäten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen zu organisieren, mit einem neuen Partner enger zusammenzuarbeiten oder Langzeitmobilitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können nicht durchgeführt werden, um Fortbildungskurse, die Einladung von Expertinnen und Experten oder die Aufnahme angehender Lehrkräfte vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche können mit maximal drei Personen durchgeführt werden und pro aufnehmende Organisation kann maximal ein vorbereitender Besuch organisiert werden. In der Regel werden die vorbereitenden Besuche durch Lehrkräfte durchgeführt. In Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die an Langzeitmobilitäten teilnehmen werden, sowie Teilnehmende mit geringeren Chancen an vorbereitenden Besuchen teilnehmen.

Vorbereitende Besuche finden in der Regel an der Einrichtung statt, die Ziel der Mobilität sein wird. Die vorzubereitende Aktivität muss im selben Förderzeitraum wie der vorbereitende Besuch stattfinden.

Berechnen Sie für Ihre geplante Aktivität den Zuschuss und behalten Sie den Überblick über das Gesamtbudget Ihres Projekts mit dem Zuschussrechner [xlsx, 33 KB].

Bitte beachten Sie, dass der Rechner eine Zuschussberechnung auf Basis der Pauschalen in den verschiedenen Kategorien vornimmt (Organisationspauschale, Reisekosten, Aufenthaltspauschale, Zuschuss zu Kursgebühren, Inklusionspauschale). Kosten, die über die Kategorie "außergewöhnliche Kosten" abgerechnet werden, finden keine Berücksichtigung.

Termine

Nächste Einreichungsfrist:

1. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA122-SCH)

Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar. Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.

Antragsformular zur Ansicht [pdf, 1,55 MB]

 

Hinweis zum Verfassen des Antrags

Es gibt Anbieter, die vorausgefüllte Anträge zur Verfügung stellen. Dies ist nicht zulässig, die Anträge müssen Originalinhalte enthalten, die von der antragstellenden Einrichtung erstellt wurden. Für das Verfassen des Antrags dürfen keine externen Organisationen oder Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden. Wird dies festgestellt, können Anträge abgelehnt werden.

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Projekt durchführen

Nachdem Ihr Antrag bewilligt wird, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen für Ihr Projekt per Post zu. Die Vertragsunterlagen müssen von der Leitung der Einrichtung unterzeichnet und an den PAD zurückgeschickt werden.

Sobald die Finanzhilfevereinbarung von beiden Vertragspartnern unterschrieben wurde, wird die erste Rate des Projektzuschusses auf das Konto ausgezahlt, das im Registrierungsportal hinterlegt wurde. Die Vertragsunterlagen inkl. Lernvereinbarungen finden Sie auch online in unserem Dokumentencenter.

Die Verwaltung der Mittel erfolgt mithilfe eines Tools namens Beneficiary Module. Nach dem Projektstart wird Ihr Projekt ins Beneficiary Module übertragen. Dort dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten. Hier finden Sie eine Anleitung zur Verwaltung Ihres Projekts [pdf, 1,87 MB] auf dieser Plattform. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Nach Durchführung einer Aktivität ist ein individueller Teilnehmerbericht einzureichen (bei Schülergruppenaktivitäten wird er von einer Begleitlehrkraft ausgefüllt). Eine Aufforderung wird automatisch nach dem Ende der Aktivität per Mail versandt. Bei Fragen zu Teilnehmerberichten finden Sie Antworten in unseren FAQ.

Für Schülerinnen und Schüler bietet sich zusätzlich die Dokumentation mit dem „Europass Mobilität“ an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nutzen Sie eTwinning, um mit Ihren europäischen Partnern auf digitalem Weg in Kontakt zu bleiben oder Treffen vor- und nachzubereiten.

Erfahren Sie mehr zum Online Language Support (OLS), der Online-Plattform für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihres Projekts, in unserem FAQ-Bereich.

Termine

Hinweise und Tipps zur Nutzung des Beneficiary Modules erhalten Sie im Rahmen unserer Sprechstunden:

- Donnerstag, 11. April, 15 bis 16 Uhr Zur Anmeldung

- Freitag, 19. April, 10 bis 11 Uhr Zur Anmeldung

 

Änderungen

Bitte melden Sie sich bei uns, falls Ihre Einrichtung z. B. eine neue Leitung hat oder sich die Kontaktperson für das Projekt ändert. Bitte informieren Sie uns, wenn sich das Konto für die Projektförderung oder die Adresse der Einrichtung ändert. An wen Sie sich wenden können, steht in Ihren Vertragsunterlagen – oder Sie schauen auf unsere Beratungsseite.

Bei verschiedenartigen Änderungen ist es notwendig, diese durch Anträge bei der Nationalen Agentur bewilligen zu lassen. Bei Änderungen der vertraglich vereinbarten Bedingungen nutzen Sie bitte das Formular Änderungsantrag [docx, 46 KB].

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Projekt abschließen

Nach dem Projektende haben Sie 60 Tage Zeit, einen Abschlussbericht über das Beneficiary Module einzureichen. Im Bericht geben Sie an, welche Aktivitäten Sie in Ihrem Projekt durchgeführt haben und welche Änderungen es gab.

Lesen Sie in unserer Anleitung [pdf, 791 KB], wie Sie den Abschlussbericht im Beneficiary Module verfassen. Die Angaben zu Aktivitäten (zum Beispiel Teilnehmerzahl), die Sie im Beneficiary Module gemacht haben, werden automatisch in den Abschlussbericht übertragen. Mit dem von der Leitung unterzeichneten Bericht beantragen Sie die Schlussrate für Ihr Projekt. Weitere Informationen zum Beneficiary Module finden Sie in unseren FAQ.

Der Abschlussbericht wird begutachtet. Die darin gemachten Angaben sind Grundlage für die Auszahlung der Schlussrate. Wenn Sie weniger Aktivitäten durchgeführt haben als beantragt oder die Aktivitäten nicht den Vertragsvorgaben entsprechen, verringert sich der Zuschuss entsprechend.

Zuschussempfänger sind dazu verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung ihres Projektes durch die Europäische Union bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und auf Internetauftritten aufmerksam zu machen. Logos und Förderhinweis finden Sie in unserem Dokumentencenter.