Kurzzeitprojekt

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Vor dem Antrag

Ein Kurzzeitprojekt (Short-term Mobility Project) eignet sich als Einstieg in den europäischen Austausch. Es hat eine Dauer von sechs bis 18 Monaten. In einem Kurzzeitprojekt können bis zu 30 Personen zu ihren Partnern in Europa fahren.

Schüleraustausch und Schülerpraktika in Europa werden mit Erasmus+ bezahlbar. Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die in der Schulbildung tätig sind, können Fortbildungen im Ausland besuchen oder an Partnereinrichtungen hospitieren. Erzieherinnen und Erzieher können Kitas im Ausland kennenlernen, sich fortbilden und mit ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen austauschen.

Welche Arten von Aktivitäten Sie im Rahmen eines Kurzzeitprojekts durchführen, entscheiden Sie auf Grundlage der Ziele, die Sie für Ihre Einrichtung erreichen möchten. Sie können sich auf die Weiterentwicklung der Kompetenzen des pädagogischen Personals konzentrieren oder auf Schüleraktivitäten oder beides kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Antragsberechtigt sind:

  • vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
  • alle Behörden der Schulaufsicht für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen
  • die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen

Eine Einrichtung darf nur einen Antrag pro Antragstermin einreichen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Berufliche Schulen (sämtliche Bildungsgänge) können sich ausschließlich für den Bereich „Berufsbildung“ akkreditieren lassen und stellen ihren Antrag über die Nationale Agentur beim BIBB. Die Zuordnung folgt dem „Definitionenkatalog für Schulstatistik“ der KMK (Übersicht Anlage 1).
  • Bereits akkreditierte Einrichtungen: Ihre Aktivitäten fördert Erasmus+ bereits im Rahmen der Akkreditierung.
  • Einrichtungen, die bereits zum ersten Antragstermin eines Jahres einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Schulbildung gestellt haben, der bewilligt wurde. Falls Ihr Antrag zum Frühjahrstermin abgelehnt wurde, können Sie im Herbst erneut einen Antrag stellen.

Partnersuche

Sie suchen für Ihr Kurzzeitprojekt noch eine Partnerschule, die Sie mit Schülerinnen, Schülern oder Lehrkräften besuchen können? Dann bietet sich das europäische Netzwerk eTwinning an. Schulen aus ganz Europa sind dort registriert und freuen sich auf eine Zusammenarbeit. Mehr Informationen zu eTwinning finden Sie auch auf unserer Website.

Besuchen Sie auch die European School Education Platform. Dort finden Sie im Bereich „Professional Development“ eine Kursdatenbank zur Suche von Fortbildungskursen im europäischen Ausland für Ihr Kollegium.

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Einrichtung registrieren

Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen EU-Login und müssen Ihre Einrichtung auf einem EU-Portal anmelden.

EU-Login

Alle im Programm Erasmus+ verwendeten Online-Portale sind zugangsgeschützt. Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf die dort hinterlegten Daten. Die Zugangsberechtigungen werden verwaltet über den EU-Login. Ein Benutzerzugang besteht aus E-Mail-Adresse und Passwort. Ein solcher Benutzerzugang sollte für jede Person angelegt werden, die die entsprechenden Portale benutzt.

Ein Benutzerkonto ist in wenigen Schritten angelegt. Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten sicher auf, da Sie diese für den Zugang zu den EU-Portalen laufend benötigen.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ.

EU-Login erstellen

Ihre Einrichtung registrieren und OID erhalten

Alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen werden in einem Online-Portal der Europäischen Kommission verwaltet. Jede Einrichtung sollte nur einmal registriert sein und somit nur eine OID (Organisations-Identifikationsnummer) haben. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern (Beispiel: E12345678). Die eindeutige OID wird bei jeder Antragstellung verwendet.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ und unsere Hotline.

Einrichtung registrieren

Fragen hierzu?

Unter der Hotline 0800 372 76 87 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beratungszeiten:
9:00 bis 12:00 Uhr (Montag, Donnerstag und Freitag) und 13:00 bis 15:30 Uhr (Dienstag und Mittwoch)

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Antrag stellen

Der Antrag wird online gestellt. Um den Antrag öffnen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto. In den Antrag geben Sie die Organisations-ID (OID) Ihrer Einrichtung ein. Falls Sie noch keinen EU-Login und noch keine OID haben, gehen Sie bitte zum Punkt Registrierung.

Im Antragsformular informieren Sie über Ihre Einrichtung und erläutern die Ziele, die Sie mit dem Kurzzeitprojekt erreichen wollen. Außerdem geben Sie die Aktivitäten ein, die Sie planen. Das Kürzel des Antragsformulars lautet: KA122-SCH.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, finden Sie hier eine Blankoversion des Antrags zur Ansicht [pdf, 1,62 MB].

Zudem stellen wir hier Erklärvideos mit Informationen zu Kurzzeitprojekten und zum Antragsformular sowie die dazugehörigen Präsentationen zur Verfügung.

Erklärvideo Kurzzeitprojekte
Erklärvideo Antragsformular
Präsentation Kurzzeitprojekte [pdf, 1,66 MB]
Präsentation Antragsformular [pdf, 918 KB]

Nach Einreichung wird Ihr Antrag formal und inhaltlich begutachtet. Über die Zusage oder Ablehnung Ihres Antrags werden Sie per E-Mail informiert.

Förderbedingungen für Mobilitäten

Erfahren Sie, welche Aktivitäten förderfähig sind – für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder zur Einladung von Expertinnen und Experten. Sie können die verschiedenen Aktivitäten so kombinieren, wie es für Ihre Projektziele sinnvoll ist.

Alles zu Förderbedingungen
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Projekt durchführen

Nachdem Ihr Antrag bewilligt wird, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen für Ihr Projekt per Post zu. Die Vertragsunterlagen müssen von der Leitung der Einrichtung unterzeichnet und an den PAD zurückgeschickt werden.

Sobald die Finanzhilfevereinbarung von beiden Vertragspartnern unterschrieben wurde, wird die erste Rate des Projektzuschusses auf das Konto ausgezahlt, das im Registrierungsportal hinterlegt wurde. Die Vertragsunterlagen inkl. Lernvereinbarungen finden Sie auch online in unserem Dokumentencenter.

Die Verwaltung der Mittel erfolgt mithilfe eines Tools namens Beneficiary Module. Nach dem Projektstart wird Ihr Projekt ins Beneficiary Module übertragen. Dort dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten. Hier finden Sie eine Anleitung zur Verwaltung Ihres Projekts [pdf, 1,86 MB] auf dieser Plattform. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Nach Durchführung einer Aktivität ist ein individueller Teilnehmerbericht einzureichen (bei Schülergruppenaktivitäten wird er von einer Begleitlehrkraft ausgefüllt). Eine Aufforderung wird automatisch nach dem Ende der Aktivität per Mail versandt. Antworten auf Fragen zu Teilnehmendenberichten sowie Ansichtsexemplare der Berichte finden Sie in unseren FAQ.

Für Schülerinnen und Schüler bietet sich zusätzlich die Dokumentation mit dem „Europass Mobilität“ an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nutzen Sie eTwinning, um mit Ihren europäischen Partnern auf digitalem Weg in Kontakt zu bleiben oder Treffen vor- und nachzubereiten.

Icon mit dem Wort "Tipp" in einer farbigen runden Fläche, oberhalb davon eine Glühbirne mit einem Ausrufezeichen darin

Erfahren Sie mehr zum Online Language Support (OLS), der Online-Plattform für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihres Projekts, in unserem FAQ-Bereich.

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Projekt abschließen

Nach dem Projektende haben Sie 60 Tage Zeit, einen Abschlussbericht über das Beneficiary Module einzureichen. Im Bericht geben Sie an, welche Aktivitäten Sie in Ihrem Projekt durchgeführt haben und welche Änderungen es gab.

Lesen Sie in unserer Anleitung [pdf, 739 KB], wie Sie den Abschlussbericht im Beneficiary Module verfassen. Die Angaben zu Aktivitäten (zum Beispiel Teilnehmerzahl), die Sie im Beneficiary Module gemacht haben, werden automatisch in den Abschlussbericht übertragen. Mit dem von der Leitung unterzeichneten Bericht beantragen Sie die Schlussrate für Ihr Projekt. Weitere Informationen zum Beneficiary Module finden Sie in unseren FAQ.

Der Abschlussbericht wird begutachtet. Die darin gemachten Angaben sind Grundlage für die Auszahlung der Schlussrate. Wenn Sie weniger Aktivitäten durchgeführt haben als beantragt oder die Aktivitäten nicht den Vertragsvorgaben entsprechen, verringert sich der Zuschuss entsprechend.

Zuschussempfänger sind dazu verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung ihres Projektes durch die Europäische Union bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und auf Internetauftritten aufmerksam zu machen. Logos und Förderhinweis finden Sie in unserem Dokumentencenter.