Eine Akkreditierung beantragen

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Vor dem Antrag

Die Akkreditierung erleichtert Schulen und Kitas den europäischen Austausch. Einmal akkreditiert, können sie einmal im Jahr Mittel für Schüleraustausch, Fortbildungen im Ausland oder Begegnungen mit Partnereinrichtungen anfordern. Die Akkreditierung ist bis Ende der Programmlaufzeit, d. h. bis Ende 2027 gültig.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ-Bereich.

Termine

nächste Einreichungsfrist:

voraussichtlich im Oktober 2025

Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH)

Erklärvideo Akkreditierung
Erklärvideo Antragsformular

Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung . Ein Exemplar der vergangenen Antragsrunde zur Ansicht finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Antragsberechtigt sind:

  • Vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
  • Alle Behörden der Schulaufsicht für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen
  • Die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen

Nicht antragsberechtigt sind:

Zeichnung als Symbolbild für den Erasmusplan

Erasmus-Plan

Bevor Sie einen Antrag auf Akkreditierung stellen, verständigen Sie sich in Ihrer Einrichtung darüber, was in den kommenden Jahren mit Erasmus+ erreicht werden soll. Im Erasmus-Plan erläutern Sie die Herausforderungen und Arbeitsschwerpunkte Ihrer Schule, Kita oder Einrichtung, beschreiben Ihre geplanten Aktivitäten, setzen „SMARTE" Ziele und erläutern, wie Sie die Umsetzung der Programm-Prioritäten (Inklusion, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung, aktive Teilnahme im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen) planen. Als Basis für den Erasmus-Plan können auch bereits bestehende Entwicklungspläne Ihrer Einrichtung oder Ergebnisse einer externen Evaluation dienen. Arbeiten Sie mit mehreren Kolleginnen und Kollegen verschiedener Ebenen an Ihrem Erasmus-Plan.

Einzelantrag oder Konsortium?

Einzelantrag

Lassen Sie Ihre Einrichtung akkreditieren, damit Ihre Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler oder Kitakinder von der Förderung durch Erasmus+ unmittelbar profitieren können.

Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums

Erleichtern Sie als Bildungsbehörde oder Träger den Schulen oder Kitas aus Ihrem Zuständigkeitsbereich die Teilnahme an Erasmus+ oder übernehmen Sie als Schule oder Kita die Koordinierung eines Konsortiums mit anderen Schulen oder vorschulischen Einrichtungen.

EU-Login

Alle im Programm Erasmus+ verwendeten Online-Portale sind zugangsgeschützt. Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf die dort hinterlegten Daten. Die Zugangsberechtigungen werden verwaltet über den EU-Login. Ein Benutzerzugang besteht aus E-Mail-Adresse und Passwort. Ein solcher Benutzerzugang sollte für jede Person angelegt werden, die die entsprechenden Portale benutzt.

Ein Benutzerkonto ist in wenigen Schritten angelegt. Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten sicher auf, da Sie diese für den Zugang zu den EU-Portalen oder zur Mittelanforderung laufend benötigen.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ.

Zu EU-Portal wechseln

Ihre Einrichtung registrieren und eine OID erhalten

Alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen werden in einem Online-Portal der Europäischen Kommission verwaltet. Jede Einrichtung sollte nur einmal registriert sein und somit nur eine OID (Organisations-Identifikationsnummer) haben. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern (Beispiel: E12345678). Die eindeutige OID wird bei jeder Antragstellung verwendet. Bei der Antragstellung von Konsortien ist sowohl die OID des Antragstellers als auch die der weiteren im Konsortium vertretenen Einrichtungen notwendig.

Hilfestellung bieten Ihnen unsere FAQ und unsere Hotline.

Einrichtung registrieren
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Antrag stellen

Die nächste Gelegenheit, eine Akkreditierung zu beantragen, haben Sie bis 8. Oktober 2024 (12 Uhr mittags). Der Antrag auf Akkreditierung wird online gestellt. Das korrekte Formular hat die Bezeichnung KA120-SCH. Im Jahr 2024 werden 150 Anträge auf Akkreditierung bewilligt.

Um einen Antrag anlegen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto für den Dienst EU-Login. Ihre Einrichtung muss zudem im Registrierungsportal der EU-Kommission eingetragen sein und über eine Organisations-ID (OID) verfügen. Einmal angelegt können Sie den Akkreditierungsantrag jederzeit wieder ändern und weiterbearbeiten. Auch nach Einreichung können Sie den Antrag bis zur Antragsfrist erneut öffnen und überarbeiten, falls das nötig ist.

In unserem Dokumentencenter finden Sie eine Blankoversion des Akkreditierungsantrags zur Ansicht. Die Termine finden Sie in der Terminbox. Zudem stellen wir hier Erklärvideos mit Informationen zur Akkreditierung und zum Antragsformular sowie die dazugehörigen Präsentationen zur Verfügung.

Erklärvideo Akkreditierung
Erklärvideo Antragsformular
Präsentation Akkreditierung [pdf, 835 KB]
Präsentation Antragsformular [pdf, 1,00 MB]

Wir bieten im September offene Online-Fragestunden zur Akkreditierung an, in die Sie sich gerne einloggen können. 

Bevor Sie Ihren Antrag beginnen, sollten Sie die relevanten Seiten zur Akkreditierung im Schulbereich des Programmleitfadens [pdf, 6,83 MB] lesen.

Stellen Sie hier Ihren Antrag online:
Zur Antragstellung

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Folgende Aktivitäten sind förderfähig. Die Förderung erfolgt in Pauschalen (Reisekostenpauschale je nach Entfernung, Aufenthaltspauschale nach Tagen, ggf. Pauschale für Kursgebühren, Organisationspauschale). Weitere Informationen zu den Pauschalen können Sie dem Programmleitfaden entnehmen. Eine Übersicht der Zuschüsse finden Sie auch in der Box "Dokumente".

  • Mobilität für Schülergruppen (2-30 Tage, mindestens zwei Schülerinnen und Schüler pro Gruppe)
  • Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (10-29 Tage)
  • Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler (30-365 Tage)

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können Sie alle Mobilitäten mit virtuellen Aktivitäten kombinieren, z. B. über eTwinning.

Mobilität für Schülergruppen

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern fährt für einen Lernaufenthalt für zwei bis 30 Tage ins Ausland. Lehrkräfte aus der entsendenden Schule begleiten die Schülerinnen und Schüler dabei während der gesamten Dauer der Mobilität.

Die Gruppenmobilität von Schülerinnen und Schülern findet an einer Partnerschule statt. Falls ein anderer Ort aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist, kann eine Mobilität in Ausnahmefällen an einem anderen Ort im Land der Partnerschule oder an einem Sitz einer Institution der Europäischen Union (Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg) stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Institution oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird. Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen bei den Mobilitäten Schülerinnen und Schüler aus mindestens zwei Programmländern aufeinandertreffen.

Kurzzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt zwischen zehn und 29 Tagen – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm festgelegt werden. Für Schülerinnen oder Schüler mit geringeren Chancen kann die Mobilität ausnahmsweise mit einer Mindestdauer von nur zwei Tagen stattfinden, sofern dies begründet ist. Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

Langzeitmobilität für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren einen Auslandsaufenthalt von einem Monat bis zu einem Jahr – an einer Partnerschule oder für ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Unternehmen. Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin muss ein individuelles Lernprogramm definiert werden. Alle Teilnehmenden erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung (z. B. ein Vorbereitungsseminar der Nationalen Agentur). Ggf. kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

  • Kurse oder Schulungen im Ausland (2-30 Tage)
  • Job Shadowings / Hospitationen im Ausland (2-60 Tage)
  • Lehrtätigkeit im Ausland (2-365 Tage)

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat.

In der Regel führen Lehrkräfte bzw. pädagogisches Personal diese Mobilitäten durch. Aber auch Mobilitäten von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die entweder in Schulen und Kitas (Hilfslehrkräfte, pädagogische Beraterinnen und Berater, Psychologinnen und Psychologen usw.) oder in anderen Einrichtungen im Schulbereich tätig sind (z. B. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Beraterinnen und Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.) können gefördert werden.

Bei Fortbildungskursen haben Sie die freie Wahl, sofern der Inhalt der Kurse und Schulungen für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant ist. Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines Lernprogramms mit Lernergebnissen durchgeführt wird. Es sind nur Kurse im Ausland förderfähig, die eine transnationale Komponente enthalten und bei denen der Kontakt bzw. die Lerninteraktion mit Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern möglich ist. Angebote finden Sie z. B. auf der European School Education Platform. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards entwickelt.

Tipps zur Suche von Partnerschulen für Hospitationen und Lehrtätigkeiten finden Sie auf unserer Seite "Partnerschule finden".

Schulen und Kitas können angehende Lehrkräfte (in der Regel Lehramtsstudierende), die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, für zehn bis 365 Tage aufnehmen. Die aufnehmende Schule oder Kita erhält eine Organisationspauschale, um die Betreuung vor Ort zu organisieren, während die Reise- und Aufenthaltskosten von den Teilnehmenden getragen werden (die dafür eine Erasmus-Förderung im eigenen Land beantragen können).

Die Aufnahme von angehenden Lehrkräften ist für Teilnehmende aus anderen Programmstaaten möglich, die in einem Lehrkräfteausbildungsprogramm bzw. Studium sind oder bis vor kurzem waren. Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen (ggf. verlängert um die Zeit eines obligatorischen Militär- oder Zivildienstes).

Experteneinladung (2-60 Tage)

Einrichtungen können Expertinnen und Experten für zwei bis 60 Tage zu sich einladen. Personen aus einem anderen Programmstaat mit relevanter Expertise in der Schulbildung können eingeladen werden; z. B. Trainerinnen und Trainer, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und -experten oder andere qualifizierte Fachleute, die dazu beitragen können, das Lehren und Lernen an der Schule oder Kita zu verbessern. Beispielsweise können eingeladene Expertinnen und Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Einrichtung anbieten, neue Lehrmethoden zeigen oder auch neue Impulse für die Verwaltung geben.

Schulen und Kitas können einen vorbereitenden Besuch bei ihrer Partnereinrichtung durchführen, bevor weitere Mobilitäten stattfinden. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern unterstützen die Planung weiterer Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal oder Schülerinnen und Schüler. Jeder vorbereitende Besuch muss eine klare Zielsetzung haben und dazu dienen, die Inklusion, den Umfang und die Qualität der folgenden Mobilitäten zu verbessern. So können z. B. vorbereitende Besuche organisiert werden, um Mobilitäten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen zu organisieren, mit einem neuen Partner enger zusammenzuarbeiten oder Langzeitmobilitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können nicht durchgeführt werden, um Fortbildungskurse, die Einladung von Expertinnen und Experten oder die Aufnahme angehender Lehrkräfte vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche können mit maximal drei Personen durchgeführt werden. In der Regel werden die vorbereitenden Besuche durch Lehrkräfte durchgeführt. In Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die an Langzeitmobilitäten teilnehmen werden, sowie Teilnehmende mit geringeren Chancen an vorbereitenden Besuchen teilnehmen.

Vorbereitende Besuche finden in der Regel an der Einrichtung statt, die Ziel der Mobilität sein wird. An einer Partnereinrichtung kann nur einmal ein vorbereitender Besuch durchgeführt werden.

Akkreditierung als Koordinator eines Konsortiums

Bei einem Mobilitätskonsortium übernimmt eine Einrichtung die Aufgaben bezüglich Planung und Koordinierung der Mobilitätsaktivitäten, Mittelanforderung und -verteilung sowie das Monitoring und die Gesamtberichterstattung für die Mitglieder des Konsortiums (in der Regel Schulen und/oder Kitas).

  • Unterstützung von Erasmus-Newcomern und Einrichtungen mit geringeren Kapazitäten
  • Kooperation und Austausch von Institutionen mit ähnlichen Bedürfnissen und Herausforderungen
  • Start oder Unterstützung einer lokalen/regionalen Bildungsinitiative
  • Bereitstellen von Fachexpertise für die Konsortiumsmitglieder

 

  • Sie verbinden mehrere Einrichtungen der Schulbildung (aus einem Programmstaat).
  • Die Einrichtung, die das Konsortium koordiniert, lässt sich akkreditieren.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Akkreditierung muss noch nicht die genaue Zusammensetzung des Konsortiums bekannt sein. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Mittelanforderung für den jeweiligen Förderzeitraum.
  • Die Zusammensetzung der Mitglieder des Konsortiums kann sich in der Laufzeit des Programms, d. h. von Mittelanforderung zu Mittelanforderung ändern.

 

  • Vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen. Sofern eine vorschulische Einrichtung oder allgemeinbildende Schule für mehrere entsprechende Einrichtungen eine Akkreditierung als Konsortialführer beantragt, müssen alle Einrichtungen des Konsortiums aus demselben Bundesland stammen.
  • Alle Träger von im vorherigen Punkt genannten Einrichtungen, auch bundesweit.
  • Alle Behörden der Schulaufsicht für ihren Zuständigkeitsbereich in Hinblick auf öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen sowie die von den Ländern namentlich benannten Einrichtungen [pdf, 68 KB].
  • Die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Landesinstitute für ihren Zuständigkeitsbereich in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen. 

Antragsberechtigt sind die bilateralen Jugendwerke – ausschließlich in Hinblick auf schulische Austauschmaßnahmen und länderübergreifend –, sofern sie Mobilitäten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im Rahmen bilateraler Abkommen mit den Europäischen Mitgliedstaaten und weiteren am Programm Erasmus+ im Schulbereich teilnehmenden Staaten durchführen.

Termine

nächste Einreichungsfrist:

voraussichtlich im Oktober 2025

Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH)

Erklärvideo Akkreditierung
Erklärvideo Antragsformular

Das Antragsformular steht momentan noch nicht zur Verfügung . Ein Exemplar der vergangenen Antragsrunde zur Ansicht finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Hinweis zum Verfassen des Antrags

Es gibt Anbieter, die damit werben, Akkreditierungsanträge in Ihrem Auftrag zu verfassen. Teilweise wird dies mit Verträgen über die Nutzung bewilligter Mittel kombiniert. Das ist nicht zulässig, die Anträge müssen Originalinhalte enthalten, die von Ihnen als antragstellender Einrichtung erstellt wurden. Für das Verfassen des Antrags dürfen keine externen Organisationen oder Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden. Wird dies festgestellt, können Anträge abgelehnt oder eine Akkreditierung nach Bewilligung aberkannt werden.

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Zertifikat

Nach der erfolgreichen Antragstellung erhalten Sie ein Zertifikat über die Akkreditierung. Sind noch Fragen offen, erhalten Sie im Einzelfall die Aufforderung, Ihren Erasmus-Plan (zentraler Teil der Akkreditierung) zu überarbeiten.

  • Das Zertifikat ist bis Ende der Programmlaufzeit gültig.
  • Ihr Erasmus-Plan gilt maximal fünf Jahre.
  • Das Zertifikat berechtigt für die Dauer der Gültigkeit zur Teilnahme an der jährlichen Mittelanforderung.
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Fördermittel anfordern

Bereits akkreditierte Einrichtungen können einen Antrag auf Mittelanforderung einreichen.

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Update

Spätestens nach fünf Jahren folgt ein Update Ihres Erasmus-Plans. Sie prüfen, was Sie erreicht haben und was noch folgen soll. Sie können den Erasmus-Plan bei Bedarf auch früher überarbeiten.