eTwinning

Übertragung alter TwinSpaces jetzt möglich

Für eTwinning-Projekte, die nach 2018 erstellt wurden, kann in begründeten Einzelfällen bis Ende September die Migration des TwinSpaces auf die ESEP beantragt werden.

Lehrkräfte, die nach dem 1. Juli 2018 ein eTwinning-Projekt erstellt haben, können jetzt die Migration des TwinSpaces auf die neue European School Education Platform (ESEP) beantragen. Die Überführung auf die neue Plattform ist jedoch nur in begründeten Einzelfällen möglich. Eine Migration aller TwinSpaces ist nicht geplant. Der Zugang zu alten TwinSpaces in der bisherigen eTwinning-Umgebung wird noch einige Monate lang bestehen bleiben. So können Lehrkräfte auf ihre Materialien zugreifen und diese herunterladen, um Projektergebnisse und -dokumentationen zu sichern.

Eine Migration des TwinSpaces ist für alle Projekte notwendig, die sich 2024 für den europäischen eTwinning-Preis bewerben möchten. Um die Übertragung in die neue Plattform zu beantragen, müssen Lehrkräfte bis zum 30. September 2023 einen Online-Fragebogen ausfüllen und die URL des betreffenden TwinSpaces der alten eTwinning-Umgebung angeben. Diese ist über https://twinspace.etwinning.net auffindbar. Leider ist es technisch nicht möglich, die Zugangsdaten für die alte Umgebung wiederherzustellen. Lehrkräfte, die ihre Zugangsdaten vergessen haben, werden gebeten, sich an ein anderes Projektmitglied zu wenden. Ein Antrag auf Migration des TwinSpaces pro Projekt ist ausreichend.

Warum werden nicht alle TwinSpaces übertragen?

Eine automatische Migration aller alten TwinSpaces ist aufgrund der großen Menge nicht möglich. Insgesamt sind seit 2018 über 65.000 Projekte in der bisherigen eTwinning-Umgebung erstellt worden. Viele dieser TwinSpaces erhalten veraltete Informationen, die auf der neuen Plattform keinen Zweck mehr erfüllen. Um zu vermeiden, dass der Datenmigrationsprozess sich negativ auf die Stabilität der European School Education Platform auswirkt und damit laufende Projekte beeinträchtigt werden, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen, die Übertragung nur in begründeten Einzelfällen durchzuführen.