Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung für das nationale Qualitätssiegel akzeptieren Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen. Lesen Sie sie deshalb bitte vollständig und sorgfältig durch.

Teilnahmebedingungen für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel

gültig seit 26.01.2023

1. Wer kann teilnehmen?

(1) Teilnahmeberechtigt sind Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte, die an schulischen und vorschulischen Einrichtungen in Deutschland angestellt sind und ihr eTwinning-Projekt zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel abgeschlossen haben oder sich in der Projektendphase befinden. Empfehlenswert ist eine Projektlaufzeit von mindestens drei Monaten, um eine Evaluation auf Grundlage ausreichender Projektergebnisse zu ermöglichen. Als eTwinning-Projekte gelten Projekte, die offiziell im Rahmen der europaweiten eTwinning-Community von einer Pädagogin oder einem Pädagogen angelegt wurden.

(2) Bereits in früheren Jahren ausgezeichnete Projekte können sich bei erneuter Durchführung abermals bewerben. Schulische und vorschulische Einrichtungen, deren Bewerbung für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel einmal abgelehnt wurde, können sich erneut mit demselben Projekt bewerben, sofern es entsprechend der in der Ablehnungsentscheidung der Fachjury gemachten Verbesserungsvorschläge weiterentwickelt wurde.

(3) Die für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel angemeldeten Projekte müssen in herausragender Weise folgende Kriterien erfüllen:

  • Kollaboration zwischen den Partnereinrichtungen
  • Einsatz von IKT / Mediennutzung
  • Pädagogischer Ansatz
  • Integration in den Lehrplan
  • Ergebnisse, Auswirkungen und Dokumentation

 

2. Wie kann man teilnehmen?

(1) Interessentinnen und Interessenten müssen ein Bewerbungsformular in deutscher oder englischer Sprache ausfüllen. Dieses finden Sie als Mitglied der eTwinning-Community in eTwinning Live unter dem Reiter "Projekte". Nutzen Sie am besten unsere Anleitung [pdf, 279 KB], um Ihre Bewerbung in Ruhe vorzubereiten und die Angaben später in das Online-Formular zu übertragen. In den Einstellungsoptionen Ihres Projekts gelangen Sie über den Link "Bewerben Sie sich für ein Qualitätssiegel" zum Online-Formular.

(2) Um eine umfassende Bewerbung Ihrer Projektarbeiten zu ermöglichen, sind im Bewerbungsformular alle Links zu den Projektergebnissen aufzuführen.

(3) Im Rahmen der Bewerbung ist die Projektentwicklung transparent zu machen. Nutzen Sie dafür beispielsweise den Projektblog in Ihrem TwinSpace. Geben Sie dabei auch einen Einblick in die Kooperationsprozesse, d. h. stellen Sie dar, wie die schulischen und vorschulischen Partnereinrichtungen miteinander kommuniziert und gearbeitet haben.

3. Welche Fristen sind zu beachten?

(1) Einsendeschluss für die Bewerbung um das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel ist voraussichtlich Mitte Juni 2023. Bis dahin können Sie Ihre Bewerbung zu jedem beliebigen Zeitpunkt über das Online-Formular in eTwinning Live einreichen. Nach diesem Stichtag eingereichte Bewerbungen können erst im Folgejahr begutachtet werden.

(2) Bewerbungen für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel, welche bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, kommen für die Verleihung des Deutschen eTwinning-Preises für das jeweilige Jahr in Betracht.

4. Wer entscheidet?

(1) Ihre Bewerbungen für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel werden durch eine vom Pädagogischen Austauschdienst zusammengestellte Fachjury ab dem 1. Juni evaluiert. Sie erhalten innerhalb von 3 Monaten (bis zum 1. September) nach Einsendeschluss Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Die Entscheidung der Fachjury ist verbindlich und unanfechtbar, entsprechendes gilt für die Vergabe des Deutschen eTwinning-Preises.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel und die für den Deutschen eTwinning-Preis in Betracht kommenden Projektteams haben weder einen Anspruch auf die Vergabe des genannten Qualitätssiegels bzw. Preises noch auf eine bestimmte Zusammensetzung der jeweiligen Fachjury. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Begründung der Jury hinsichtlich ihrer Entscheidung.

5. Welche Nutzungsrechte hat die nationale Koordinierungsstelle?

(1) Diejenigen Pädagoginnen und Pädagogen, die sich mit einem Projekt für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel bewerben, räumen dem Pädagogischen Austauschdienst sowie dem Betreiber der zentralen eTwinning-Koordinierungsstelle (CSS) an den zu diesem Projekt gehörenden geschützten Werken, sonstigen Schutzgegenständen und Ergebnissen ein unentgeltliches einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur nichtgewerblichen Nutzung und Verwertung ein. Das Recht umfasst alle Nutzungsarten einschließlich der unbekannten Nutzungsarten. Erfasst werden von diesem Recht jedoch nur solche Werke, sonstige Schutzgegenstände und Ergebnisse eines Projekts, die sich auf frei zugänglichen Webseiten oder sonstigen frei zugänglichen Internetangeboten (etwa auf veröffentlichten TwinSpace-Seiten) befinden.

(2) Das Recht des Pädagogischen Austauschdiensts umfasst insbesondere die Nutzung im Rahmen der Vergabe des Nationalen eTwinning-Qualitätssiegels sowie des Nationalen eTwinning-Preises und die Online-Nutzung im Rahmen des Angebotes www.etwinning.de sowie anderer Telemedien, die sonstige Nutzung in elektronischen Netzen unter Einschluss von Internet und Intranets, im Rahmen von Mobilfunk-gestützten Anwendungen, im audiovisuellen Bereich, im Rahmen digitaler Medien und von Multimedia-Produkten aller Art sowie im Printbereich.

(3) Die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Nutzung der Werke, sonstiger Schutzgegenstände und Ergebnisse sowie das Recht zur Verbindung mit anderen Werken sowie sonstigen Schutzgegenständen und Ergebnissen sowie der Nutzung in Verbindung mit anderen Werken, sonstigen Schutzgegenständen und Ergebnissen.

(4) Das nach dieser Ziffer dem Pädagogischen Austauschdienst sowie dem Betreiber der Zentralen eTwinning-Koordinierungsstelle (CSS) eingeräumte Recht gilt zugleich auch als deren Rechtsnachfolgern eingeräumt.

(5) Diejenige Lehrkraft oder diejenigen Lehrkräfte, die sich mit einem Projekt für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel bewerben, verpflichten sich, sich diejenigen Rechte von den sonstigen an dem Projekt beteiligten Personen (insbesondere weitere Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) einräumen zu lassen, welche erforderlich sind, damit die vorstehenden Verpflichtungen erfüllt werden können.

6. Was geschieht mit den im Rahmen der Bewerbung angegebenen persönlichen Daten?

(1) Diejenige Lehrkraft oder diejenigen Lehrkräfte, welche sich mit einem Projekt für das Nationale eTwinning-Qualitätssiegel bewerben, haben zuvor im Rahmen der Anmeldung für die eTwinning-Community die dort abgefragten Pflichtangaben zu machen (insbesondere Name, E-Mailadresse, Name der Schulleitung). Näheres regelt die bei der Anmeldung zur eTwinning-Community zu akzeptierende Datenschutzerklärung.

(2) Die im Rahmen der Anmeldung bzw. Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten werden von den Fachjurys, vom Pädagogischen Austauschdienst und von der Europäischen Kommission für Zwecke der Vergabe der verschiedenen eTwinning-Qualitätssiegel und eTwinning-Preise automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und verwendet.

(3) Im Übrigen gibt der Pädagogische Austauschdienst persönliche Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen der Pädagogische Austauschdienst gesetzlich verpflichtet ist.

7. Können diese Teilnahmebedingungen geändert oder ergänzt werden?

Der Pädagogische Austauschdienst behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen bei Vorliegen einer Vertragslücke oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für Sie sind, wie z. B. bei einer Anpassung der Teilnahmebedingungen an veränderte Prozeduren. Über die Änderungen werden Sie auf der Webseite www.etwinning.de rechtzeitig informiert. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie Ihre Bewerbung jederzeit zurückziehen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie Ihre Bewerbung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter aufrechterhalten.

8. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen und Begründungen der einzelnen Fachjurys und ihrer Mitglieder sowie gegen den Pädagogischen Austauschdienst ist ausgeschlossen.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – deutsches Recht.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Lücken in den Teilnahmebedingungen sind danach zu schließen, was bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen die Beteiligten vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in den Teilnahmebedingungen vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

(4) Die Teilnahmebedingungen gelten allein für die Anmeldung und Vergabe des Nationalen eTwinning-Qualitätssiegels und des Deutschen eTwinning-Preises. Andere Angebote des Pädagogischen Austauschdienstes sowie sonstige eTwinning-Angebote – wie insbesondere die Nutzung der eTwinning-Community oder die Vergabe des Europäischen eTwinning-Qualitätssiegels oder des Europäischen eTwinning-Preises – sind nicht Gegenstand der Teilnahmebedingungen.