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Förderung

Erste Anträge für neue Aktion

Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung: Die Pilotrunde ist abgeschlossen.

Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung unterstützen strategische Innovationen und den Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen: Schulbehörden, Schulkoordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Schulbehörden sowie Schulkoordinierungsstellen. 

Zum ersten Antragstermin am 9. April 2026 sind bei der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung für die neue Aktion (KA240) insgesamt vier Anträge eingegangen - „für die Pilotrunde eine erfreuliche Zahl“, so NA-Direktor Thomas Spielkamp.

Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden bei Förderung jeweils mit 400.0000 EUR für eine Projektdauer von drei Jahren bezuschusst. Beantragt wurde demnach ein Mittelvolumen von 1,6 Millionen EUR, wofür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Nun prüfen wir die Anträge formal und inhaltlich. Der Auswahlausschuss ist laut Kalender der EU-Kommission für Mitte Juli vorgesehen, die Veröffentlichung der Ergebnisse ist dann für Mitte August, der Vertragsversand für September geplant. Die geförderten Projekte beginnen am 1. Oktober 2026 und enden am 30. September 2029.

Im Überblick: Welche Möglichkeiten bietet Erasmus+ Schule für Schulbehörden, Träger und Vereine? 
 

Behörden und Träger können bei Erasmus+ Schule auch Förderanträge stellen, von denen dann viele Schulen, Kitas oder andere Einrichtungen profitieren.