Jean Monnet

Die Aktion Jean Monnet fördert Lehre, Lernen, Forschung und Debatten zu Fragen der europäischen Integration sowie zu künftigen Herausforderungen und Chancen der Europäischen Union. Dabei wird die Stärkung des europäischen Zugehörigkeitsgefühls und Engagements besonders in den Mittelpunkt gestellt.

Collage aus einem Porträtfoto von Jean Monnet mit grafischen Elementen

Die Initiative

Die Jean-Monnet-Initiative fördert das Wissen über die EU. Im Oktober 2024 wurden 35 Jahre Jean-Monnet-Maßnahmen in Brüssel und online gefeiert. Vor Beginn der aktuellen Programmgeneration lag der Schwerpunkt der Jean-Monnet-Initiative auf der Hochschulbildung. Seit März 2021 können jetzt auch allgemeinbildende Schulen und Einrichtungen der Berufsbildung Projekte beantragen, um Schülerinnen und Schülern von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule die Europäische Union näher zu bringen. Die Palette reicht von kleineren Projekten für die einzelne Schule – bis 35.000 Euro – bis zu größeren mehrjährigen Projekten im Bereich der Lehrerbildung, für die ein Finanzrahmen von bis zu 300.000 Euro vorgesehen ist. Schließlich werden auch Jean-Monnet-Netzwerke für diesen Bereich gefördert.

Die Förderung für solche Projekte wird zentral bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) beantragt. Die nächste Antragsfrist ist Mittwoch, 12. Februar 2025, 17:00:00 Uhr. Die Links zu den Seiten der EACEA finden Sie weiter unten bei den jeweiligen Maßnahmen.

Schulen, die über eine Antragstellung bei Jean Monnet nachdenken, empfehlen wir vorab Kontakt mit der Nationalen Agentur im PAD aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Cora Oepen (cora.oepen(at)kmk.org). 

Folgende Fördermöglichkeiten gibt es:

  • Jean-Monnet-Initiative „Die EU macht Schule“
    Inspirierende Methoden sollen das Lernen über die EU fördern. Sommerkurse, Projektwochen oder Debatten sind nur Beispiele für die Umsetzung dieser Methoden, die im Verlauf von drei aufeinander folgenden Schuljahren umgesetzt werden können. Konkret sollen sich somit die Schülerinnen und Schüler mit der Geschichte der EU, ihren Institutionen und allen weiteren Themen mit EU-Bezug im Rahmen des Curriculums auseinandersetzen, oder auch – ergänzend, Exkursionen zum Museum für europäische Geschichte, zu europäischen Institutionen, dem Jean-Monnet-Haus oder anderen – durchführen. Eine breite Palette von Aktivitäten ist hier denkbar.
  • Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte
    Universitäten und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften entwickeln kreative und innovative Konzepte und Kursmodule, um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Vermittlung von EU-Inhalten zu unterstützen. Auch hier erstreckt sich die Projektlaufzeit über drei Jahre.
  • Jean-Monnet-Netzwerke
    Netzwerke von Schulen beziehungsweise Bildungseinrichtungen fördern die Bildung und den Ausbau von Konsortien (Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Interessenträger und andere) im Bereich EU-Studien. Die Netze sammeln Informationen, bieten eine Plattform für den Austausch und bauen Wissen auf.

Weitere Informationen zu den Jean-Monnet-Aktionen finden Sie in der aktuellen Version des Programmleitfadens [pdf, 4,30 MB] ab S. 449.

Jean Monnet zentral beantragen

Ein Angebot der Europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel

Hier mehr erfahren

Jean-Monnet-Initiative „Die EU macht Schule“

Für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen aller Erasmus-Programmländer.

Die Initiative „Die EU macht Schule“ will

  • Lehrkräfte dazu befähigen, EU-Inhalte interessant aufzubereiten sowie Fakten und Wissen über die Europäische Union zu vermitteln;
  • für bessere Lernergebnisse bei EU-Themen sorgen;
  • die „EU-Kompetenz“ erhöhen;
  • Interesse an der EU wecken und den Schülerinnen und Schülern die Europäische Union in ihrem Alltag greifbarer machen und sie schließlich im Sinne einer aktiven Bürgerschaft für eine stärkere Beteiligung am demokratischen Prozess gewinnen.

Die Aktivitäten im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen:

  • Der Unterricht zu Themen der Europäischen Union kann offiziell in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern) verankert werden, aber auch in Form von AGs oder Workshops das schulische Angebot ergänzen;
  • Die Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen, können verschiedene Methoden anwenden: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen
  • Es können außerschulische Seminare, Studienbesuche, und andere Arten von EU-Lernerfahrungen geplant werden. Dabei kann es sich z.B.  um den Besuch von EU-Informationszentren im Heimatland handeln, oder von EU-Institutionen (in Brüssel, Straßburg, Den Haag oder Frankfurt) oder weiteren kulturellen Stätten mit EU-Bezug, wie z.B. dem Museum für Europäische Geschichte in Brüssel oder Erlebnis Europa in Berlin.

Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenzimmer oder außerhalb des Klassenzimmers handeln, dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien / EU-Werten verbunden sein.

Ein Jean-Monnet-Projekt „Die EU macht Schule“ muss sich über mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren erstrecken.

Förderbetrag für 120 bis 150 Stunden: 30.000 EUR
Maximaler Förderbetrag ab 151 Stunden: 35.000 EUR

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss, der von einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 % ausgeht.

 

Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4: Primarbereich, Sek. I, Sek. II sowie postsekundärer nicht tertiärer Bereich).

Die Einrichtungen befinden sich in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Es werden keine europäischen Partnereinrichtungen benötigt, um einen Antrag zu stellen: ein Antrag wird jeweils von nur einer einzelnen antragstellenden Einrichtung eingereicht.

Achtung: Die Einrichtungen, die nicht-rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, müssen den Antrag unter der PIC (Personal Identification Number) ihrer „Muttereinrichtung“ stellen, da ansonsten keine Validierung durch den Central Validation Service der EU-Kommission vorgenommen werden kann. Schulen in städtischer Trägerschaft oder Trägerschaft eines Kreises würden die PIC der jeweiligen Stadt oder des Kreises nutzen. Dazu sind vorab unter Umständen aufwändige Absprachen mit dem jeweiligen Träger erforderlich. 
Für staatliche Schulen gibt es aktuell in Deutschland kein Verfahren, da die Kultusministerien / Senatsverwaltungen in aller Regel rechtlich nicht die Verantwortung über die Projektbeantragung übernehmen können.

Der Antrag wird über das Funding and Tenders Portal der EU-Kommission bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht

Kennnummer der Aufforderung (XX= aktuelles Jahr): ERASMUS-JMO-20XX-OFET-LEARNING-EU.

Die jährliche Antragsfrist wird zumeist im Herbst (November) auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Antragstellerinnen und Antragsteller stellen ihren Antrag auf Förderung dann im darauffolgenden Frühjahr. Die Auswahlentscheidung wird ebenfalls durch die EACEA nach erfolgreicher Validierung der antragstellenden Einrichtung bekanntgegeben.

Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“

Universitäten und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften entwickeln kreative und innovative Konzepte und Kursmodule, um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Vermittlung von EU-Inhalten zu unterstützen.

Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Einrichtungen der Berufsbildung bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen.

Die Hauptziele bestehen darin, Schulen und Einrichtungen für die Berufsbildung (ISCED 1-4)

  • die Möglichkeit zu eröffnen, Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen,
  • strukturierte Aus- und/oder Weiterbildungsangebote zu EU-Themen anzubieten, Inhalte und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung bereitzustellen,
  • spezifische Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, in Präsenz, hybrid oder online) für Lehrkräfte durchzuführen, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren,
  • und schließlich Lehrkräfte darin zu bestärken, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.

Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. 
Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC, in Präsenz und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. 
Die Schulungen für Lehrkräfte haben einen formalen Charakter und werden durch ein Zertifikat bescheinigt. 
Für die an den Angeboten teilnehmenden Lehrkräfte ist eine finanzielle Unterstützung vorzusehen (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Teilnahme-Gebühren). 

Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte müssen eines der folgenden Elemente umfassen: 

  • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen
  • Schulung zu EU-Fragen (inhaltlich)
  • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co-Teaching)
  • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. 

Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags beläuft sich auf maximal 300.000 EUR; die Förderhöhe wird auf Grundlage des geschätzten Projektbudgets von der EACEA festgelegt und umfasst 80% der Gesamtkosten.

Zur Bestimmung des Pauschalbetrags müssen die Antragsteller eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und eine Reihe von Punkten berücksichtigen (siehe Programmleitfaden, S. 389 und Teil C Informationen für Antragsteller).

Bei der antragstellenden Einrichtung – wie auch bei gegebenenfalls verbundenen Einrichtungen – muss es sich 
- entweder um Hochschuleinrichtungen handeln, die eine Erstausbildung für Lehrkräfte vermitteln (mit ECHE-Zertifikat), 
und/oder 
- eine Einrichtung, die berufsbegleitende Weiterbildung an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbietet, 
oder 
- Einrichtungen oder Agenturen, die für die Schulung/Ausbildung von Lehrkräften zuständig sind, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten. 

Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. 
Es sind nur Anträge eines einzigen Antragstellers zulässig, das heißt keine Projektpartnerschaft beziehungsweise Konsortien.

Der Antrag wird über das Funding and Tenders Portal der EU-Kommission bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht

Kennnummer der Aufforderung (XX= aktuelles Jahr): ERASMUS-JMO-20XX-OFET-TT.

Die jährliche Antragsfrist wird zumeist im Herbst (November) auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Antragstellerinnen und Antragsteller stellen ihren Antrag auf Förderung dann im darauffolgenden Frühjahr. Die Auswahlentscheidung wird ebenfalls durch die EACEA nach erfolgreicher Validierung der antragstellenden Einrichtung bekanntgegeben.

Jean-Monnet-Netze

Die Jean-Monnet-Netzwerke sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschulen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte anbieten, den Austausch guter Praxis über den Unterricht zu EU-Themen ermöglichen.

Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen. 

Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind: 

  • der Austausch von Informationen über Lehr-/Lerninhalte und die Bewerbung von Ergebnissen angewandter Methoden
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1-4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und Ansehen in Europa verschafft
  • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching
  • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensbasis zwischen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind

Die Netze widmen sich folgenden Themen / Aktivitäten:

  • Die Netze stellen Unterrichtsmethoden (mit Bezug zu lehrplanbezogenen Aktivitäten und außerhalb des Stundenplans) zusammen und diskutieren diese.
  • Sie sammeln bewährte Unterrichtsmethoden und tauschen Beispiele guter Praxis über den Unterricht zu EU-Themen aus.
  • Sie organisieren gemeinsame Lehrerfahrungen und Co-Teaching sowohl im Rahmen von Mobilitäten wie auch virtuell.

Dies kann erreicht werden, indem

  • Dokumente und Leitfäden zur Verbreitung von Beispielen guter Praxis erstellt werden,
  • sich die Partner in Präsenz und virtuell treffen,
  • sie in Form von Co-Teaching und arbeitsteilig unterrichten.

Es wird empfohlen, dass besonders die öffentlich-staatlichen Schulen die nationalen Behörden wie auch die Nationale Agentur informieren, wenn sie planen einen Antrag zu stellen, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtung zu erleichtern.

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. 
Der Zuschuss wird in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags in Höhe von maximal 300.000 EUR gewährt.
Die Höhe des Zuschusses wird auf Grundlage des geschätzten Projektbudgets von der EACEA festgelegt und umfasst 80% der Gesamtkosten.

Zur Bestimmung des Pauschalbetrags müssen die Antragsteller eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und eine Reihe von Punkten berücksichtigen (vgl. Programmleitfaden, S. 404 und Teil C Informationen für Antragsteller).
 

Der Antrag auf Förderung eines Netzes muss von einem Konsortium bestehend aus mindestens 6 antragstellenden Einrichtungen eingereicht werden. 
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: 

  • Mindestens 3 Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Staaten und/oder am Programm beteiligten Staaten
  • Mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4)
  • Maximal 2 Hochschuleinrichtungen und/oder Einrichtungen, die die Aus- und/oder Fortbildung von Lehrkräften anbieten
  • Nur Zuschussempfänger zählen als Mitglieder eines Konsortiums (nicht aber Tochterorganisationen)

Der Antrag wird über das Funding and Ternders Portal der EU-Kommission bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) gestellt.

Kennnummer der Aufforderung (XX= aktuelles Jahr): ERASMUS-JMO-20XX-OFET-NETWORKS-SCHOOLS.

Die jährliche Antragsfrist wird zumeist im Herbst (November) auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Antragstellerinnen und Antragsteller stellen ihren Antrag auf Förderung dann im darauffolgenden Frühjahr. Die Auswahlentscheidung wird ebenfalls durch die EACEA nach erfolgreicher Validierung der antragstellenden Einrichtung bekanntgegeben.