Inklusion & Vielfalt

Collage aus Elementen wie ein Tablet, eine Person im Rollstuhl am Schreibtisch, ein Transgender-Symbol, eine Sprechblase mit Buchstaben aus verschiedenen Sprachen, Hände, eine Handprothese

Erasmus + Inklusion = Europa

Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und eine Kultur der Vielfalt: Dafür steht der Schwerpunkt Inklusion im Erasmus-Programm. Ziel ist es, auch jenen Menschen europäische Erfahrungen zu ermöglichen, die bislang wenig Gelegenheit dazu hatten.

Europa für alle

Das Leitbild der Inklusion im Erasmus-Programm hat verschiedene Dimensionen: Europäischer Austausch und Begegnung soll auch Menschen möglich sein, die in strukturschwachen Regionen leben, gesundheitlich oder körperlich eingeschränkt sind, aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte kommen oder aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht über die nötigen materiellen Ressourcen verfügen. Für die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung ist Inklusion damit auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung gemeinsamer europäischer Werte wie Demokratie und Menschenrechte.

Inklusiver Austausch mit Erasmus+ wird gefördert

An Mobilitäten mit Erasmus+ sollen auch Schülerinnen und Schüler mit geringeren Chancen und deren Begleitpersonen teilnehmen können. Erasmus+ stellt dazu zusätzliche Fördermittel bereit, insbesondere für Reise und Aufenthalt. Als mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen gelten beispielsweise:

  • Behinderungen (körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen)
  • Gesundheitliche Einschränkungen (körperlich und/oder psychisch, chronische Erkrankungen)
  • Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bildungssystem (Schulabsentismus, strukturelle Beschränkungen, Umgang mit Lernschwierigkeiten)
  • Kulturelle Unterschiede (Zugehörigkeit zu einer Minderheit, eigene Migrations- oder Fluchterfahrung, Migrationshintergrund der Eltern, Nutzer/-innen der Gebärdensprache)
  • Soziale Hindernisse (begrenzte individuelle soziale Kompetenz, niedriger Bildungsstand der Eltern, Kind von alleinerziehendem Elternteil, ungeklärter Aufenthaltsstatus)
  • Wirtschaftliche Hindernisse (niedriges Haushaltseinkommen, Armut)
  • Geographische Hindernisse (entlegene, schlecht angebundene Wohnorte, strukturschwache Regionen)
  • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung, des Alters, von Behinderung(en), oder einer Kombination mehrerer der genannten Diskriminierungsgründe

Mehr konkrete Praxisbeispiele dazu in der SALTO-Publikation „How to include participants with fewer opportunities in international education projects” [pdf, 545 KB] (gekürzte Version für den Schulbereich)

Welche Orte kann man barrierefrei im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) entdecken? Die Schülerinnen und Schüler der Rurtal-Schule Heinsberg haben im Rahmen von Erasmus+ dazu einen Reiseführer erstellt.

Broschüre “Wir nehmen alle mit - Vielfalt im europäischen Austausch”

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Inklusiv und digital: Projektarbeit mit eTwinning

Digitaler Austausch mit eTwinning ist in doppelter Hinsicht geeignet, um Europa inklusiv zu erleben. Für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, für die eine Auslandsreise mit Hürden verbunden ist, kann ein Onlineaustausch eine niedrigschwellige Alternative oder eine hilfreiche Vorbereitung auf eine reale Begegnung sein. Zusätzlich können Lehrkräfte die Onlineprojekte auch nutzen um sich mit ihren Schulklassen inhaltlich zu Inklusion, Diversity oder gesellschaftlicher Teilhabe im internationalen Vergleich ausseinanderzusetzen.

Unterrichtsmaterial

Projektkit

So schmeckt Europa

Mit der Idee, Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I eigene Restaurants gründen zu lassen, wird der klassische Austausch von Rezepten um einen interessanten Aspekt erweitert. Das Projekt zeigt außerdem, wie auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in eTwinning-Projekte eingebunden werden können.

Online lesen

Projektkit

The Colorful Face of Europe

Ein Praxisbeispiel: Ausgehend von ihrer eigenen Herkunft beschäftigen sich Schülerinnen und Schüler mit dem Thema „Migration“. Nutzen Sie die Anleitung im Projektkit als Anregung für ein eigenes Onlineprojekt mit Ihrer Schulklasse.

Projektkit zum Download

Weitere eTwinning-Projektkits

Erasmus+ wirkt

»Die Implementation von Erasmus+ im allgemeinbildenden Schulbereich ist an Bedingungen geknüpft und bringt Herausforderungen mit sich. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler wird beispielsweise deutlich, dass es im Rahmen von Erasmus+ erstens gelingt, Heranwachsende in Auslandsmobilitäten einzubinden, die sonst seltener an Auslandsaufenthalten teilnehmen und zweitens, dass auch Schülerinnen und Schüler mit ungünstigeren Lernprofilen von Lernmobilitäten ins europäische Ausland profitieren. Diese Befunde deuten darauf hin, dass es sich lohnt, diese Schülerinnen und Schüler gezielt für eine Teilnahme an Erasmus+ zu gewinnen.« 

Aus der Zusammenfassung zur Erasmus+ Wirkungsstudie “Lernmobilität in Europa” (S. 35.).

Erasmus+ wirkt
Bei Erasmus+ ab 2020 ist der Anspruch, Inklusion in jedem Austausch mitzudenken. Dieser Videoclip zeigt konkrete Beispiele dafür, wie Schulen und Lehrkräfte bereits im Vorgängerprogramm europäische Begegnungen inklusiv gestaltet haben.

Häufige Fragen von Lehrkräften zu inklusiver Mobilität

Unsere Schule möchte Schülerinnen und Schülern aus finanzschwachen Elternhäusern die Teilnahme an Gruppenmobilitäten ermöglichen. Einige Familien können aber während des Gegenbesuchs keine Gastschülerin bzw. keinen Gastschüler bei sich aufnehmen. Was können wir hier tun?
In solchen Fällen sollten Sie überlegen, ob Sie den gesamten Austausch so planen, dass auf beiden Seiten die Gastschülerinnen und -schüler in einer Jugendherberge oder einem Hostel untergebracht werden. Die Frage nach der Unterbringung eines Gastes stellt sich dann nicht und niemand wird ausgegrenzt. Die EU-Kommission stellt neben den Fahrtkosten auch Mittel für den Aufenthalt zur Verfügung – die »individuelle Unterstützung«. Damit trotzdem interkulturelle Begegnungen über die Schülerschaft hinaus möglich sind, können beispielsweise Nachmittagsaktivitäten organisiert werden, an denen auch Familien teilnehmen.

Was können wir aus der »Inklusionsunterstützung für Teilnehmende« bezahlen und was ist die »Inklusionsunterstützung für die Einrichtung«?
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mitreist, der oder die zum Beispiel einen Rollstuhl oder eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigt, können die erhöhten Transportkosten oder das Honorar fürs Dolmetschen aus der »Inklusionsunterstützung für Teilnehmende« gedeckt werden.  Es können 100 Prozent der tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Nachgewiesen werden die Kosten mittels Rechnungen und Originalbelegen. Die »Inklusionsunterstützung für die Einrichtung« dagegen ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 125 Euro pro Teilnehmenden mit geringen Chancen. Der Nachweis erfolgt pauschal mittels des entsprechenden Formblatts.

Wie können wir die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für unsere Mobilitäten möglichst inklusiv gestalten?
Sprechen Sie in erster Linie die Schülerinnen und Schüler an, die zum Beispiel aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Elternhaus keine Chance haben, ins Ausland zu reisen. Ermutigen Sie auch Schülerinnen und Schüler, die von sich aus vielleicht zu schüchtern sind, sich selbst zu melden. Konzipieren Sie das Auswahlverfahren transparent und fair. Statt einer schriftlichen Bewerbung zur Teilnahme nutzen Sie auch Möglichkeiten wie zum Beispiel eine Collage, ein Video oder ein Gespräch. Geht es um Fremdsprachenerwerb, berücksichtigen Sie besonders Schülerinnen und Schüler, deren Sprachkenntnisse noch nicht so gut sind, die jedoch durch eine Mobilität motiviert werden.

Wir wissen zum Zeitpunkt unserer Antragstellung noch nicht, welche Schülerinnen und Schüler mitfahren. Können wir die Inklusionsunterstützung auch nachträglich beantragen?
Eine nachträgliche Beantragung von zusätzlichen Geldern ist grundsätzlich nicht möglich. Die in der Finanzhilfevereinbarung festgehaltene Summe bildet die Obergrenze für die nach Projektende festzustellende tatsächliche Fördersumme. Überlegen Sie also bei Antragsstellung – beispielsweise aufgrund der ungefähren Zusammensetzung der gesamten Schülerschaft – wie viele Teilnehmende mit geringeren Chancen realistisch betrachtet an den Mobilitäten teilnehmen könnten und beantragen Sie für diese Zahl die Inklusionsunterstützung. Sollte die tatsächliche Anzahl von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dann unter der im Antrag genannten Zahl liegen, geben Sie das in der Abschlussberichtserstattung über das »Beneficiary Module« an. Der Gesamtförderbetrag wird dann in der Projektabrechnung entsprechend nach unten korrigiert.

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Cover des PAD-Magazins Juni 2025
Diese Fragen wurden im PAD-Magazin “Austausch bildet” beantwortet. Die Ausgabe vom Juni 2025 fokussiert sich auf den Schwerpunkt “Inklusion und Vielfalt” bei Erasmus+ und beinhaltet weitere Praxisbeispiele, Interviews und Anregungen.