Kleinere Partnerschaft

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Vor dem Antrag

Kleinere Partnerschaften (Small-Scale Partnerships) ermöglichen die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Einrichtungen in kleinerem Rahmen und ohne großen Verwaltungsaufwand.

Sie eignen sich für Einsteiger oder kleinere Einrichtungen, die über wenig Verwaltungspersonal verfügen, wie Vereine, Bildungsinitiativen oder kleinere Behörden. Sie können mit europäischen Partnern neue pädagogische Ansätze ausprobieren und kreative Ideen entwickeln, von denen alle Beteiligten profitieren.

 

Die Förderbedingungen im Überblick

Das Projekt dauert zwischen sechs und 24 Monaten. Der Projektstartpunkt ist frei wählbar und liegt zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember. Wenn der Antrag im Herbst gestellt wird, kann der Projektstart zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des folgenden Jahres liegen.

Das Projekt wird mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 30.000 oder 60.000 Euro gefördert. Sie entscheiden, welche Zuschusshöhe Sie für Ihr Projekt beantragen. Im Antragsformular listen Sie die geplanten Aktivitäten auf und erläutern, wie viele Budgetmittel Sie dafür benötigen.

Die Projektaktivitäten können in allen Staaten stattfinden, in denen eine der beteiligten Einrichtungen ihren Sitz hat. Es können nur Einrichtungen teilnehmen, die ihren Sitz in einem der Programmstaaten haben. Auch an den Sitzorten der EU-Institutionen Brüssel, Straßburg, Luxemburg, Frankfurt am Main und Den Haag können Aktivitäten stattfinden, sofern dies im Projektzusammenhang sinnvoll ist.

Mitmachen können alle Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung arbeiten. Das können z. B. Vereine, Unternehmen, Lehrerfortbildungsinstitute, Behörden oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sein. Der Antragsteller verwaltet das Gesamtbudget. Mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmstaaten sind im Projekt vertreten.

Derselbe Antragssteller kann nur einen Antrag pro Antragstermin stellen (neu ab 2024). Außerdem kann dasselbe Projektteam nur einen Antrag pro Antragstermin stellen.

Die Projekte verfolgen die allgemeinen Ziele des Erasmus+ Programms im Bereich Schulbildung und beziehen auch benachteiligte Gruppen ein (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten). Unter anderem durch virtuelle Kooperation machen sie Europa vor Ort erlebbar. Das Vorhaben widmet sich mindestens einer der Programmprioritäten (siehe S. 244 ff. des Programmleitfadens [pdf, 6,83 MB]).

Sie sind Lehrkraft an einer Schule und haben Interesse an Schüleraustausch?

Dann nutzen Sie statt der Kleineren Partnerschaft die Erasmus-Akkreditierung oder Sie starten mit einem Kurzzeitprojekt in den europäischen Austausch.

Termine

Es gibt zwei Antragstermine, jeweils im Frühjahr und im Herbst.

Nächste Einreichungsfrist:

1. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH)

Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar. 

Zum Erklärvideo zum Ausfüllen des Antrags

Zur Aufzeichnung der letzten Infoveranstaltung

Partnersuche

Für Ihren Antrag auf Förderung einer Kleineren Partnerschaft benötigen Sie mindestens noch eine Einrichtung aus einem anderen Programmstaat. Bei der Suche nach Partnereinrichtungen können Sie bestehende Kontakte nutzen oder auf den Bereich der Partnersuche der European School Education Platform zurückgreifen.

Kleinere Partnerschaft: Praxisbeispiel

Neue Lehr- und Lernmethoden an der Deutschen Schule Athen durch „Service Learning“

Erfahrungsbericht lesen
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Einrichtung registrieren

Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto und müssen Ihre Einrichtung auf einem EU-Portal anmelden.

EU-Login

Alle im Programm Erasmus+ verwendeten Online-Portale sind zugangsgeschützt. Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf die dort hinterlegten Daten. Die Zugangsberechtigungen werden verwaltet über den EU-Login. Ein Benutzerzugang besteht aus E-Mail-Adresse und Passwort. Ein solcher Benutzerzugang sollte für jede Person angelegt werden, die die entsprechenden Portale benutzt.

Ein Benutzerkonto ist in wenigen Schritten angelegt. Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten sicher auf, da Sie diese für den Zugang zu den EU-Portalen laufend benötigen.

Hilfestellung bieten unsere FAQ.

EU-Login erstellen

Ihre Einrichtung registrieren und OID erhalten

Alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen werden in einem Online-Portal der Europäischen Kommission verwaltet. Jede Einrichtung sollte nur einmal registriert sein und somit nur eine OID (Organisations-Identifikationsnummer) haben. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern (Beispiel: E12345678). Die eindeutige OID wird bei jeder Antragstellung verwendet. Bei der Antragstellung von Partnerschaften ist sowohl die OID des Antragstellers als auch die der Partnereinrichtungen notwendig.

Wir empfehlen, einen Blick in unsere FAQ zu werfen. Auch unsere Hotline hilft Ihnen weiter.

Einrichtung registrieren

Fragen hierzu?

Unter der Hotline 0800 372 76 87 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beratungszeiten:
9:00 bis 12:00 Uhr (Montag, Donnerstag und Freitag) und 13:00 bis 15:30 Uhr (Dienstag und Mittwoch)

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Antrag stellen

Der Antrag wird online gestellt. Einmal abgespeichert, können Sie ihn jederzeit wieder ändern – bis Sie den Antrag eingereicht haben. Über die Funktion „Teilen“ können mehrere Personen den Antrag bearbeiten.

Das richtige Formular für Kleinere Partnerschaften hat das Antragskürzel KA210-SCH. Einen ersten Einblick erhalten Sie mit dem Antragsformular zur Ansicht auf Deutsch [pdf, 1,23 MB] oder auf Englisch [pdf, 1,22 MB].

Um den Antrag öffnen zu können, benötigen Sie ein EU-Login-Benutzerkonto. In den Antrag geben Sie die Organisations-ID (OID) Ihrer Einrichtung ein. Falls Sie noch keinen EU-Login und noch keine OID haben, gehen Sie bitte zurück zum Punkt Registrierung.

Die Einrichtung, die die Kleinere Partnerschaft koordinieren will, stellt für das gesamte Projektteam den Antrag bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag darf nicht in mehreren Ländern eingereicht werden. Sie können den Antrag bei uns, der deutschen Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung, in deutscher oder englischer Sprache einreichen.

Hier finden Sie eine Videoaufzeichnung unserer Infoveranstaltung zu "Kleineren Partnerschaften" sowie unsere aktuelle Präsentation [pdf, 1,28 MB].

Konkrete Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie in unserem Erklärvideo sowie in der zugehörigen Präsentation [pdf, 1,66 MB]. Werfen Sie auch einen Blick in unsere FAQ, falls Sie weitere Fragen haben.

Bei der Antragstellung bitte beachten

Ehrenwörtliche Erklärung
Zum Antrag muss eine ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden, die von der Leitung Ihrer Einrichtung unterschrieben wurde.

Beitrittsformulare der Partnereinrichtungen
Spätestens zum Vertragsversand müssen von jeder beteiligten Partnereinrichtung unterzeichnete Beitrittsformulare vorliegen, die die Teilnahme am Projekt bestätigen.

Ehrenwörtliche Erklärung und Beitrittsformulare erstellen Sie direkt im Antrag, nachdem Sie dort die OIDs und Kontaktdaten aller beteiligten Einrichtungen eingegeben haben.

Inhalte kennen
Stellen Sie sicher, dass alle Partnereinrichtungen den Inhalt des Antrags kennen und verstehen.

Prüfung des Antrags

Nach der Einreichung prüfen wir Ihren Antrag zunächst auf formale Gültigkeit. Anschließend wird der Antrag inhaltlich begutachtet. Den Leitfaden für die Begutachtung können Sie hier einsehen (auf Englisch) [pdf, 1,32 MB]. Maximal können Sie 100 Punkte erhalten. Insgesamt müssen für eine Förderung mindestens 60 Punkte erreicht werden und in jeder Bewertungskategorie mindestens die Hälfte der maximalen Punktzahl. Die vier Bewertungskategorien sind Relevanz (max. 30 Punkte), Projektdurchführung (max. 30 Punkte), Projektteam (max. 20 Punkte) und Wirkung (max. 20 Punkte).

Stellen Sie hier online Ihren Antrag:
Zur Antragstellung

Termine

Es gibt zwei Antragstermine, jeweils im Frühjahr und im Herbst.

Nächste Einreichungsfrist:

1. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags

Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH)

Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar. 

Zum Erklärvideo zum Ausfüllen des Antrags

Zur Aufzeichnung der letzten Infoveranstaltung

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Projekt durchführen

Wir informieren Sie per E-Mail, ob Ihr Antrag bewilligt wurde, und senden Ihnen bei Förderung die Vertragsunterlagen für Ihr Projekt per Post zu. Vor dem Versand des Vertrags müssen alle Beitrittsformulare der Partnereinrichtungen vollständig vorliegen.

Die Vertragsunterlagen müssen von der Leitung der Einrichtung unterzeichnet und an uns zurückgeschickt werden. Nach Unterschrift des Vertrags erhalten Sie zeitnah die erste Rate des bewilligten Budgets auf das Konto ausgezahlt, das im Registrierungsportal hinterlegt wurde. Die Vertragsunterlagen finden Sie auch online in unserem Dokumentencenter.

Die Verwaltung der Mittel erfolgt mithilfe eines Tools namens Beneficiary Module. Nach dem Projektstart wird Ihr Projekt ins Beneficiary Module übertragen. Dort dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten. Weitere Informationen zum Module finden Sie in unseren FAQ.

Förderhinweis

Zuschussempfänger sind dazu verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung ihres Projektes durch die Europäische Union bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen und auf Internetauftritten aufmerksam zu machen. Logos und Förderhinweis finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Änderungen

Bitte melden Sie sich bei uns, falls Ihre Einrichtung zum Beispiel eine neue Leitung hat oder sich die Kontaktperson für das Projekt ändert. Bitte informieren Sie uns, wenn sich das Konto für die Projektförderung oder die Adresse der Einrichtung ändert. An wen Sie sich wenden können, steht in Ihren Vertragsunterlagen – oder Sie schauen auf unsere Beratungsseite.

Projektergebnisse teilen?

Auf der Projektergebnisplattform der Europäischen Kommission dokumentieren Partnerschaftsprojekte ihre Ergebnisse.

Link zur Projektergebnisplattform

FAQ zur Projektergebnisplattform

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Projekt abschließen

Nach dem Projektende haben Sie 60 Tage Zeit, einen Abschlussbericht über das Beneficiary Module einzureichen. In der europäischen Projektergebnisplattform veröffentlichen Sie Ihre Ergebnisse.

Im Abschlussbericht geben Sie an, welche Aktivitäten Sie in Ihrem Projekt durchgeführt haben und welche Änderungen es gab. Ein Formular für den Abschlussbericht wird im Beneficiary Module zur Verfügung gestellt. Der Abschlussbericht wird begutachtet und die darin gemachten Angaben sind Grundlage für die Auszahlung der Schlussrate. Wenn Sie weniger Aktivitäten durchgeführt haben als beantragt oder die Aktivitäten nicht den Vertragsvorgaben entsprechen, kann sich der Zuschuss entsprechend verringern. Konkrete Hinweise zum Ausfüllen des Abschlussberichts finden Sie in unserer Präsentation [pdf, 1,24 MB]

Die Kontaktperson der koordinierenden Einrichtung hat Zugriff auf die Projektergebnisplattform. Dort stellt sie unter "Projects" / "Manage my projects" die wichtigsten Ergebnisse des Projekts anderen Einrichtungen zur Verfügung. Die Nutzung der Projektergebnisplattform ist Pflicht, Sie können aber eine eigene Internetseite verwenden und von der Projektergebnisplattform auf diese Seite verlinken. Mehr Informationen zum Beneficiary Module und zur Projektergebnisplattform finden Sie in unseren FAQ.

Wenn Sie für eine Rechnungsprüfung oder einen Vor-Ort-Besuch während oder nach der Projektlaufzeit ausgewählt werden, informieren wir Sie rechtzeitig vorab.

In der abschließenden Begutachtung können Sie maximal 100 Punkte erreichen. Ab 85 Punkten erhalten Sie für Ihr Projekt das Erasmus+ Qualitätssiegel.