Förderbedingungen für Mobilitäten

Im Rahmen von Akkreditierung / Mittelanforderung und Kurzzeitprojekten werden verschiedene Arten von Mobilitäten gefördert. Es gibt sowohl Mobilitäten für Schülerinnen und Schüler als auch für Personal. Sie können die verschiedenen Mobilitäten so kombinieren, wie es für die Ziele Ihrer Akkreditierung oder Ihres Kurzzeitprojekts sinnvoll ist. 

Hier erfahren Sie, welche Arten von Mobilitäten bei akkreditierten Einrichtungen oder im Rahmen von Kurzzeitprojekten förderfähig sind.

 

Allgemeine Informationen

Die Bezuschussung der Mobilitäten erfolgt mit Pauschalzuschüssen (Organisationspauschale je nach Aktivitätstyp, Reisekostenpauschale je nach Entfernung, Aufenthaltspauschale je nach Dauer sowie besuchtem Land, ggf. weitere Pauschalen). Wir haben eine Übersicht der Zuschüsse [pdf, 258 KB] erstellt. Weitere Informationen zu den Pauschalen können Sie dem Programmleitfaden [pdf, 4,30 MB] entnehmen. 

Alle Mobilitätsaktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar in einem Programmstaat. Die Entfernung (Luftlinie) ist mit dem Entfernungsrechner der EU zu berechnen.

Zusätzlich zur physischen Mobilität können Sie alle Mobilitäten mit virtuellen Aktivitäten kombinieren, zum Beispiel über eTwinning.

Hinweis für Kurzzeitprojekte: 

Insgesamt können am Projekt höchstens 30 Personen teilnehmen. Begleitlehrkräfte von Schülergruppen und Lehrkräfte, die an Vorbereitenden Besuchen teilnehmen, werden dabei nicht mitgezählt.

Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal

Förderdauer: 2-60 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher können einen Zeitraum bei einer Gastschule oder Gasteinrichtung verbringen und in den Arbeitsalltag Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Europa eintauchen, um neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Es handelt sich bei dieser Art von Mobilität um eine Einzelmobilität, das heißt für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer muss eine individuelle Lernvereinbarung mit der Partnereinrichtung abgeschlossen werden. In der Lernvereinbarung werden die Lernergebnisse festgehalten. 

Zielsetzung eines Jobshadowings ist es, durch Beobachtung und Gesprächen mit Fachkolleginnen und -kollegen im Arbeitsalltag in der Gasteinreichung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Dabei handelt es sich um eine Mobilität mit einer individuell abgestimmten Lernvereinbarung. Ein gleichzeitiges Jobshadowing an derselben Einrichtung von mehr als drei Personen wird nicht empfohlen, da bei einem Besuch von vielen Personen ein Eintauchen in den Arbeitsalltag der besuchten Einrichtung nicht möglich ist. Idealerweise berichten die Teilnehmenden nach ihrer Hospitation im Nachgang an ihrer eigenen Einrichtung von den Erkenntnissen aus dem Jobshadowing und lassen so auch ihre Kolleginnen und Kollegen von ihrer Einzelmobilität profitieren.

Ein Jobshadowing dauert mindestens zwei Tage, die an der Gasteinrichtung verbracht werden, um einen vertieften Einblick in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, mehrere Jobshadowings in verschiedenen Einrichtungen miteinander zu verknüpfen, zum Beispiel, wenn zwei Schulen in derselben Stadt direkt nacheinander besucht werden. Dann kann die Aufenthaltszuschuss für zwei aufeinander folgende Jobshadowings abgerechnet werden, die Reisekosten werden aber logischerweise nur einmal erstattet. Bitte beachten Sie, dass an jeder Einrichtung die Mindestdauer von zwei Tagen eingehalten werden muss, damit die Jobshadowings jeweils förderfähig sind.

Tipps zur Suche von Partnerschulen für Hospitationen finden Sie auf unserer Seite „Partnerschule finden". Partnereinrichtungen müssen nicht selbst Erasmus-Zuschüsse erhalten oder über eine Akkreditierung verfügen.

Förderdauer: 2-10 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst. Ein Kurstag muss mindestens fünf Stunden formale Lernaktivitäten umfassen.

In der Regel führen Lehrkräfte bzw. pädagogisches Personal diese Mobilitäten durch. Aber auch Mobilitäten von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die entweder in Schulen und Kitas arbeiten (Hilfslehrkräfte, pädagogische Beraterinnen und Berater, Psychologinnen und Psychologen usw.) oder in anderen Einrichtungen im Schulbereich tätig sind (z. B. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Beraterinnen und Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.) können gefördert werden.

Bei Fortbildungskursen haben Sie die freie Wahl, sofern der Inhalt der Kurse und Schulungen für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant ist. Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines Lernprogramms mit Lernergebnissen durchgeführt wird. 

Es ist nicht möglich, Kurse deutscher Anbieter zu besuchen, die im Ausland durchgeführt werden. Kurse müssen eine transnationale Komponente enthalten und den Kontakt bzw. die Lerninteraktion mit Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern ermöglichen. Idealerweise weist die Fortbildung einen Bezug zum Schulsystem des Landes auf, in dem die Fortbildung stattfindet. Angebote finden Sie z. B. auf der European School Education Platform. Bitte beachten Sie, dass alle Kursanbieter (auch von Kursen, die im Kurskatalog gelistet sind) unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der Zuschussempfänger. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden Qualitätsstandards für Kurse entwickelt.

Es gelten seit Antragsjahr 2025 folgende Einschränkungen für die Förderung von Kursen und Schulungen:

  • Förderfähig sind nur Kurse, die von einem Anbieter mit Sitz in einem anderen Programmstaat in diesem Staat durchgeführt werden. Beispiel: Eine Fortbildung eines französischen Anbieters in Frankreich ist förderfähig, eine Fortbildung eines finnischen Anbieters in Estland jedoch nicht. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall beim Kursanbieter nach.
  • Es können höchstens drei Personen (10 Personen bei Konsortien) an demselben Kurs teilnehmen.
  • Eine Person kann im Rahmen eines Kurzzeitprojekts oder einer Mittelanforderung nur einmal eine Fortbildung besuchen.
  • Bei einem Gesamtbudget von bis zu 40.000 Euro können für Kurse und Schulungen maximal 20.000 Euro verwendet werden. Bei einem Gesamtbudget über 40.000 Euro beträgt diese Obergrenze 50% des Gesamtbudgets.

Förderdauer: 2-365 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Lehrkräfte können für einen Zeitraum bis zu einem Jahr in einer Gastschule in einem Programmstaat unterrichten oder Schulungen für Schülerinnen und Schüler anbieten, um sich durch die Erfüllung ihrer Aufgaben, durch Beobachtungen und den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in der Gastschule fortzubilden.

Tipps zur Suche von Partnerschulen für Hospitationen und Lehrtätigkeiten finden Sie auf unserer Seite „Partnerschule finden".

Mobilitäten für Schülerinnen und Schüler

Förderdauer: 2-30 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern fährt für einen Lernaufenthalt mit der Dauer von zwei bis zu 30 Tagen zu einer Partnerschule in einem Programmstaat. Lehrkräfte aus der entsendenden Schule begleiten die Schülerinnen und Schüler dabei während der gesamten Dauer der Mobilität. Die Partnerschule muss nicht ebenfalls Erasmus-Zuschüsse erhalten oder über eine Akkreditierung verfügen, es muss sich aber um eine „reguläre” Schule handeln, bei der die Schülerinnen und Schüler auf eine Partnergruppe treffen. Mobilitäten zu Universitäten, Sprach- oder Musikschulen sind nicht möglich.

Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit der Partnerschule konzipieren und an der Partnerschule durchführen. Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Aktivität mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein.

Die Gruppenmobilität von Schülerinnen und Schülern findet grundsätzlich an einer Partnerschule statt. Falls ein anderer Ort aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist, kann eine Mobilität in Ausnahmefällen an einem anderen Ort im Land der Partnerschule (beispielsweise in Zusammenarbeit mit einer Gedenkstätte) stattfinden. Die ausländische Schülergruppe erhält allerdings keinen Zuschuss für die Kosten, die für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Drittort enstehen.

Gruppenmobilitäten können ebenfalls an einem Sitz einer Institution der Europäischen Union (Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg) stattfinden, wenn die Aktivität, bei der die deutschen Schülerinnen und Schüler mit ihren Partnern aus einem Programmstatt zusammentreffen, bei einer EU-Institution oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern besteht aus mindestens zwei Schülerinnen und Schülern. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.

Förderdauer: 10-29 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Einzelne Schülerinnen und Schüler besuchen für einen Lernaufenthalt von zehn bis 29 Tagen eine Partnerschule oder absolvieren ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung in einem Programmstaat. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler muss eine individuelle Lernvereinbarung mit den erwarteten Lernergebnissen definiert werden. Falls notwendig, kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Reise begleiten, bleibt im Regelfall jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

Partnerschule bedeutet in diesem Fall: Eine Schule, die regulären, allgemeinbildenden Unterricht im Partnerstaat anbietet, sodass dort am Unterricht teilgenommen werden kann. Ein Aufenthalt an einer Universität oder Sprachschule ist nicht förderfähig.

Praktikum bedeutet in diesem Fall: Besuch eines Unternehmens oder einer anderen relevanten Einrichtung für die gesamte Mindestdauer, wobei das Wochenende mitgezählt wird. Nicht förderfähig sind Sprachkurse oder andere kommerzielle Angebote.

Für Schülerinnen oder Schüler mit geringeren Chancen (zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, Förderbedarf oder anderen Gründen) kann die Mobilität ausnahmsweise mit einer Mindestdauer von nur zwei Tagen stattfinden, sofern dies begründet ist.

Ein Mindestalter für die Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgeschrieben.

Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQ zu individuellen Schülermobilitäten.

Förderdauer: 30-365 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Einzelne Schülerinnen und Schüler besuchen für einen langfristigen Lernaufenthalt von einem Monat bis zu einem Jahr eine Partnerschule oder sie absolvieren ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung in einem Programmstaat. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler muss eine individuelle Lernvereinbarung mit den erwarteten Lernergebnissen definiert werden. Alle Teilnehmenden erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung (zum Beispiel ein Vorbereitungsseminar der Nationalen Agentur). Falls nötig, kann eine Lehrkraft die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf der Hinfahrt begleiten, bleibt jedoch nicht während der gesamten Dauer vor Ort.

Partnerschule bedeutet in diesem Fall: Eine Schule, die regulären, allgemeinbildenden Unterricht im Partnerstaat anbietet, sodass dort am Unterricht teilgenommen werden kann. Ein Aufenthalt an einer Universität oder Sprachschule ist nicht förderfähig.

Praktikum bedeutet in diesem Fall: Besuch eines Unternehmens oder einer anderen relevanten Einrichtung für die gesamte Mindestdauer, wobei das Wochenende mitgezählt wird. Nicht förderfähig sind Sprachkurse oder andere kommerzielle Angebote.

Bei einem Langzeitaufenthalt haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen Zuschuss für eine angeleitete sprachliche Vorbereitung.

Ein Mindestalter für die Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgeschrieben.

Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQ zu individuellen Schülermobilitäten.

Weitere Aktivitäten

Schulen und Kitas können einen vorbereitenden Besuch bei ihrer Partnereinrichtung durchführen, bevor weitere Mobilitäten stattfinden. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern unterstützen die Planung weiterer Mobilitäten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal oder Schülerinnen und Schüler. Jeder vorbereitende Besuch muss eine klare Zielsetzung haben und dazu dienen, die Inklusion, den Umfang und die Qualität der folgenden Mobilitäten zu verbessern. So können zum Beispiel vorbereitende Besuche organisiert werden, um Mobilitäten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen zu organisieren, mit einem neuen Partner enger zusammenzuarbeiten oder Langzeitmobilitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können nicht durchgeführt werden, um Fortbildungskurse, die Einladung von Expertinnen und Experten oder die Aufnahme angehender Lehrkräfte vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche haben keine vorgeschriebene Mindestdauer und können mit maximal drei Personen durchgeführt werden. In der Regel werden die vorbereitenden Besuche durch Lehrkräfte durchgeführt. In Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die an Langzeitmobilitäten teilnehmen werden, sowie Teilnehmende mit geringeren Chancen an vorbereitenden Besuchen teilnehmen.

Vorbereitende Besuche finden in der Regel an der Einrichtung statt, die Ziel der Mobilität sein wird. An einer Partnereinrichtung kann nur einmal ein vorbereitender Besuch durchgeführt werden.

Vorbereitende Besuche werden mit einer Pauschale von 680 Euro (Stand 2025) bezuschusst, die für alle anfallenden Kosten verwendet werden kann. Der Zuschuss richtet sich anders als bei anderen Aktivitäten nicht nach Dauer oder Entfernung.

Förderdauer: 2-60 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Einrichtungen können Expertinnen und Experten für zwei bis 60 Tage zu sich einladen. Bezuschusst werden Reise- und Aufenthaltskosten, jedoch kein Honorar. Personen aus einem anderen Programmstaat mit relevanter Expertise in der Schulbildung können eingeladen werden; z. B. Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und -experten oder andere qualifizierte Fachleute, die dazu beitragen können, das Lehren und Lernen an Ihrer Schule oder Kita zu verbessern. Beispielsweise können eingeladene Expertinnen und Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Einrichtung anbieten, neue Lehrmethoden und bewährte Praktiken aus Ihrem Herkunftsland zeigen oder in Schulbehörden neue Impulse für die Organisation und Verwaltung geben.

Grundlage für den Inhalt der Aktivität ist ein Lernprogramm, das zwischen Expertin bzw. Experte und der aufnehmenden Einrichtung abgestimmt wird.

Diese Mobilitätsart ist zusammen mit der Einladung angehender Lehrkräfte eine Sonderform von Mobilität: Es wird niemand von Ihrer Einrichtung entsandt, wie es sonst der Fall ist, sondern Sie erhalten einen Zuschuss dafür, jemanden aufzunehmen. Die Aktivität muss immer an Ihrer Einrichtung stattfinden und kann nicht an einem anderern Ort durchgeführt werden.

Förderdauer: 10-365 Tage. Eventuelle Reisetage für die An- und Abreise sind nicht Teil der Förderdauer, werden aber bezuschusst.

Schulen und Kitas können angehende Lehrkräfte (in der Regel Lehramtsstudierende), die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, aufnehmen. Die aufnehmende Schule oder Kita erhält eine Organisationspauschale, um die Betreuung vor Ort zu organisieren, während die Reise- und Aufenthaltskosten von den Teilnehmenden getragen werden (die dafür eine Erasmus-Förderung im eigenen Land beantragen können).

Die Aufnahme von angehenden Lehrkräften ist für Teilnehmende aus anderen Programmstaaten möglich, die in einem Lehrkräfteausbildungsprogramm bzw. Studium sind oder bis vor kurzem waren. Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen (ggf. verlängert um die Zeit eines obligatorischen Militär- oder Zivildienstes).

Diese Mobilitätsart ist zusammen mit der Einladung von Expertinnen und Experten eine Sonderform von Mobilität: Es wird niemand von Ihrer Einrichtung entsandt, wie es sonst der Fall ist, sondern Sie erhalten einen Zuschuss dafür, jemanden aufzunehmen. Die Aktivität muss immer an Ihrer Einrichtung stattfinden und kann nicht an einem anderern Ort durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Jede Aktivität im Erasmusprogramm muss folgende inhaltliche (Mindest-)Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um eine Lernaktivität handeln: Sie muss darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern.
  • transnational: Sie muss Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen.
  • strukturiert: Sie muss eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen.
  • strategisch: Sie muss zu den Projektzielen beitragen.

Zuschuss berechnen

Icon mit dem Wort "Tipp" in einer farbigen runden Fläche, oberhalb davon eine Glühbirne mit einem Ausrufezeichen darin

Die Höhe des Zuschusses wird automatisch berechnet, wenn Sie die Mobilität im Beneficiary Module eintragen. Mit dem Zuschussrechner [xlsx, 33 KB] können Sie für Ihre geplanten Aktivitäten den Zuschuss vorab berechnen und den Überblick über das Gesamtbudget Ihres Projekts behalten.

Bitte beachten Sie, dass der Rechner eine Zuschussberechnung auf Basis der Pauschalen in den verschiedenen Kategorien vornimmt. Kosten, die über die Kategorie "außergewöhnliche Kosten" abgerechnet werden, finden keine Berücksichtigung.

Belege zu Mobilitäten: Lernvereinbarungen | Teilnahmebestätigungen

In der Finanzhilfevereinbarung ist in Anhang 2 (Bestimmungen für förderfähige Kosten) und Anhang 6 (Muster Teilnehmervereinbarung und weitere Vereinbarungen)  festgelegt, welche Dokumente Sie zur Qualitätssicherung und Dokumentation der durchgeführten Aktivitäten im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojekts verwenden müssen. 

Wir haben eine Übersicht über die zu verwendenden Dokumente zum Download [pdf, 151 KB] für Sie zusammengestellt. Dieser können Sie entnehmen, welche Funktion die einzelnen Dokumente haben und bei welcher Aktivitätsart welche Dokumente erforderlich bzw. obligatorisch sind. Die Vorlage zur Teilnehmervereinbarung finden Sie im Bereich Vertragsunterlagen. Die ausgefüllten Dokumente müssen nur nach Anfrage durch die Nationale Agentur eingereicht werden. Im Regelfall verbleiben sie bei der Ihrer Einrichtung. Teilnehmerberichte werden automatisch über das Beneficiary Module versandt und eingereicht.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht die Vorlagen der EU-Kommission verwenden müssen, die wir auf unserer Website zur Verfügung stellen. Der Inhalt dieser Vorlagen stellt jedoch die Mindestanforderung dar. Sie finden die jeweiligen Vorlagen unter den Reitern Personalmobilität und Mobilität von Schülerinnen und Schülern. Weitere Informationen können Sie der Aufzeichnung unseres Online-Seminars entnehmen.

Sofern Sie tatsächliche Kosten für die Teilnahme von Menschen mit Inklusionsbedarf oder hohe Reisekosten geltend machen, gelten besondere Regeln, die Sie dem Anhang 2 der Vertragsunterlagen entnehmen können.

Wir empfehlen zusätzlich, alle Belege (Rechnungen, Fahrkarten etc.) aufzubewahren, damit Sie gegenüber anderen Behörden die Durchführung der Aktivitäten nachweisen können. Bitte informieren Sie sich auch vor Ort über Regelungen für Ihr Bundesland.

Mit Ihrem Abschlussbericht im Beneficiary Module müssen keine Belege eingereicht werden. Sie müssen bei Belegprüfungen vorgelegt werden. Belegprüfungen werden angekündigt und können während oder nach Abschluss eines Projekts durchgeführt werden.

Nach Durchführung einer Aktivität ist ein individueller Teilnehmendenbericht einzureichen (bei Schülergruppenaktivitäten wird er von einer Begleitlehrkraft ausgefüllt). Eine Aufforderung wird automatisch nach dem Ende der Aktivität per Mail versandt. Der Teilnehmendenbericht mit Fragen zur Aktivität ist obligatorisch und wird online ausgefüllt und eingereicht. 

Achtung: Bei Übertragung an eine IServ-Adresse wird die E-Mail mit dem Link zum Berichtsformular nicht korrekt angezeigt, daher geben Sie in diesem Fall bitte eine alternative E-Mail-Adresse für diese Person im Beneficiary Module an.

Ansichtsexemplar Teilnehmendenbericht Einzelmobilität 2024 [pdf, 85 KB]

Ansichtsexemplar Teilnehmendenbericht Gruppenmobilität 2024 [pdf, 75 KB]

Bei weiteren Fragen zu Teilnehmendenberichten finden Sie Antworten in unseren FAQ

In der Finanzhilfevereinbarung ist in Anhang 2 (Bestimmungen für förderfähige Kosten) und Anhang 6 (Muster Teilnehmervereinbarung und weitere Vereinbarungen) festgelegt, welche Dokumente Sie zur Qualitätssicherung und Dokumentation der durchgeführten Aktivitäten im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojekts verwenden müssen.

Die ausgefüllten Dokumente werden nur auf explizite Anfrage bei der Nationalen Agentur eingereicht. Im Regelfall verbleiben sie bei der koordinierenden Einrichtung. In unserer Übersicht über die zu verwendenden Dokumente [pdf, 151 KB] erklären wir kurz, welche Funktion die einzelnen Dokumente haben und in welchem Fall Sie sie verwenden müssen. Die Vorlage zur Teilnehmervereinbarung finden Sie im Bereich Vertragsunterlagen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht die hier aufgeführten Vorlagen der EU-Kommission verwenden müssen. Der Inhalt dieser Vorlagen stellt jedoch die Mindestanforderung dar. Sie können die Dokumente auf Deutsch oder Englisch verwenden.

 

Die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fahrrad und Fahrgemeinschaften) wird mit höheren Zuschüssen gefördert und wird mit der Bestätigung für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel [docx, 126 KB] dokumentiert.

Für die Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen / Inklusionsbedarf kann eine Einrichtung einen pauschalierten Zuschuss (Inklusionsunterstützung für Organisationen) in Höhe von 125 Euro (bis einschließlich Antragsjahr 2023: 100 Euro) pro benachteiligter Person und Aktivität geltend machen. Die Teilnahme wird mit der Bestätigung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen [docx, 116 KB] dokumentiert.

 

 

 

Hohe Reisekosten auf der Basis der tatsächlich angefallenen Kosten können gewährt werden, wenn der reguläre Zuschuss für Reisekosten nicht mindestens 70 % der Reisekosten für die An- und Abreise zum günstigsten Tarif für eine zügige Anreise deckt. Die Erstattung durch außergewöhnliche Kosten ersetzt in dem Fall den regulären Zuschuss für Reisekosten. Es werden nicht die gesamten angefallenen Kosten erstattet, sondern 80% der Kosten, es ist ein Eigenbeitrag von 20% der Kosten zu leisten.

Der Nachweis über die Zahlung der damit verbundenen Kosten erfolgt anhand von Rechnungen, auf denen der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die Reiseroute ausgewiesen sind. Die Belege müssen aufbewahrt und nur nach Aufforderung vorgelegt werden.

Wenn der Online Language Support OLS nicht zur sprachlichen Vorbereitung genutzt werden kann, können die Teilnehmenden ersatzweise 150 Euro für die sprachliche Vorbereitung erhalten.

Sofern der Sprachunterricht direkt von der entsendenden oder aufnehmenden Schule angeboten wird, muss eine von der Schule, die den Unterricht angeboten hat, unterzeichnete und datierte Bestätigung vorgelegt werden. In der Erklärung müssen der Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, die unterrichtete Sprache sowie die Form und die Dauer des erhaltenen Sprachunterrichts angegeben werden. 

Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Bestätigung einer Personalfortbildung zum Sprachwerwerb. In dem Fall stellt ein Kursanbieter eine Teilnahmebestätigung aus oder die Teilnahme wird mit dem Europass Mobilität nachgewiesen.

In der Finanzhilfevereinbarung ist in Anhang 2 (Bestimmungen für förderfähige Kosten) und Anhang 6 (Muster Teilnehmervereinbarung und weitere Vereinbarungen) festgelegt, welche Dokumente Sie zur Qualitätssicherung und Dokumentation der durchgeführten Aktivitäten im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojekts verwenden müssen.

Die ausgefüllten Dokumente werden nur auf explizite Anfrage bei der Nationalen Agentur eingereicht. Im Regelfall verbleiben sie bei der koordinierenden Einrichtung. In unserer Übersicht über die zu verwendenden Dokumente [pdf, 151 KB] erklären wir kurz, welche Funktion die einzelnen Dokumente haben und in welchem Fall Sie sie verwenden müssen. Die Vorlage zur Teilnehmervereinbarung finden Sie im Bereich Vertragsunterlagen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht die hier aufgeführten Vorlagen der EU-Kommission verwenden müssen. Der Inhalt dieser Vorlagen stellt jedoch die Mindestanforderung dar. Sie können die Dokumente auf Deutsch oder Englisch verwenden.

Hier finden Sie ein ausgefülltes Beispiel eines Lernprogramms für Gruppenmobilitäten [pdf, 144 KB].

Die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fahrrad und Fahrgemeinschaften) wird mit höheren Zuschüssen gefördert und wird mit der Bestätigung für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel [docx, 126 KB] dokumentiert.

Für die Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen / Inklusionsbedarf kann eine Einrichtung einen pauschalierten Zuschuss (Inklusionsunterstützung für Organisationen) in Höhe von 125 Euro (bis einschließlich Antragsjahr 2023: 100 Euro) pro benachteiligter Person und Aktivität geltend machen. Die Teilnahme wird mit der Bestätigung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen [docx, 116 KB] dokumentiert.

Hohe Reisekosten auf der Basis der tatsächlich angefallenen Kosten können gewährt werden, wenn der reguläre Zuschuss für Reisekosten nicht mindestens 70 % der Reisekosten für die An- und Abreise zum günstigsten Tarif für eine zügige Anreise deckt. Die Erstattung durch außergewöhnliche Kosten ersetzt in dem Fall den regulären Zuschuss für Reisekosten. Es werden nicht die gesamten angefallenen Kosten erstattet, sondern 80% der Kosten, es ist ein Eigenbeitrag von 20% der Kosten zu leisten.

Der Nachweis über die Zahlung der damit verbundenen Kosten erfolgt anhand von Rechnungen, auf denen der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die Reiseroute ausgewiesen sind. Die Belege müssen aufbewahrt und nur nach Aufforderung vorgelegt werden.

Wenn der Online Language Support OLS nicht zur sprachlichen Vorbereitung genutzt werden kann, können die Teilnehmenden ersatzweise 150 Euro für die sprachliche Vorbereitung erhalten.

Sofern der Sprachunterricht direkt von der entsendenden oder aufnehmenden Schule angeboten wird, muss eine von der Schule, die den Unterricht angeboten hat, unterzeichnete und datierte Bestätigung vorgelegt werden. In der Erklärung müssen der Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, die unterrichtete Sprache sowie die Form und die Dauer des erhaltenen Sprachunterrichts angegeben werden. 

Es kann empfehlenswert sein, vor dem Aufenthalt eine zusätzliche Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten abzuschließen:

Elternvereinbarung [docx, 46 KB]

Hier finden Sie weitere hilfreiche Dokumente für die Planung und Durchführung von Langzeitschülermobilitäten. Dabei handelt es sich um eine Formularsammlung aus dem Vorgängerprogramm. Das heißt, die Bezeichnungen, die Bezüge und die Logos sind zum Teil nicht mehr aktuell.

Gerne können Sie die Formulare als Inspirationsquelle benutzen und für Ihre Zwecke anpassen. Die Nutzung ist optional, keine Pflicht.

Gastfamiliencharta [doc, 186 KB]

Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten [doc, 191 KB]

Bewerbungsformular für Schülerinnen und Schüler [doc, 214 KB]

Anhang zum Bewerbungsformular: Informationen zur Vermittlung [doc, 194 KB]

Gesundheitsformular  [doc, 242 KB]

Formular mit Informationen über die Gastfamilie [doc, 208 KB]

Verhaltensregeln  [doc, 186 KB]

Krisen-Aktionsplan [doc, 228 KB]