1

Vor dem Antrag

Durch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden strategische Innovationen und der Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen unterstützt: Schulbehörden, Schulkoordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. 

Es sollen Strukturen und Kapazitäten geschaffen werden, um die europäische Zusammenarbeit zu einem festen Bestandteil der Schulbildung zu machen und grenzüberschreitendes Lernen und Lernmobilität im Ausland für viel mehr Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu ermöglichen.

Die Aktion hat folgende Ziele:

  • Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens an Schulen durch europäische Zusammenarbeit
  • Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Strukturen, um Lernmobilität in der Schulbildung auszuweiten, insbesondere durch Schaffung von Synergien mit den Aktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ ermöglicht werden;
  • Förderung von Innovationen in den Verfahren, Prozessen und politischen Maßnahmen der schulischen Bildung durch Anwendung der Ergebnisse und bewährten Verfahren erfolgreicher länderübergreifender Projekte und Ausweitung ihrer Wirkung über die Projektpartnerorganisationen hinaus.

Förderbedingungen für Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung – auf einen Blick

Das Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten und beginnt am 1. Oktober des Jahres der Antragstellung.

Das Projekt wird pauschal mit 400.000 EUR bezuschusst.

Lokale oder regionale Schulbehörden oder Schulkoordinierungsstellen. Damit sind alle Behörden der Schulverwaltung gemeint, die zuständig sind für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen. Im Einzelnen:

  • Kultusministerien als Ebene der Obersten Schulaufsicht.
  • Landesinstitute und Qualitätsagenturen der Länder
  • Mittelbehörden als regionale Schulaufsicht (Bezirksregierungen, Landesschulämter etc.)
  • Behörden der lokalen Schulaufsicht (Schulämter der Städte und Kreise)
  • Nationale und regionale Koordinierungsstellen der Schulaufsicht für private Schulen (in kirchlicher oder freier Trägerschaft)
  • Nationale, regionale und lokale Koordinierungsstellen der Aufsicht für Vorschulische Einrichtungen (in kirchlicher oder freier Trägerschaft).

Als Koordinatoren und Antragsteller von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung stellen diese Einrichtungen den Antrag bei ihrer zuständigen Nationalen Agentur (in Deutschland bei der NA-PAD). Sie sind dann als koordinierende Einrichtung – sofern ihr Antrag erfolgreich ist – Vertragspartner der NA und verantwortlich für die Verwaltung der EU-Mittel in Höhe von 400 000 EUR. Die Verantwortung für die Koordinierung und die zugewiesenen EU-Mittel machen es unabdingbar, dass die koordinierende Einrichtung über substanzielle Verwaltungskapazitäten, ausgewiesene Erfahrung bei der Bewirtschaftung von Finanzmitteln und die personellen Ressourcen für die inhaltliche Bearbeitung der im Antrag genannten Themenstellung verfügt.

Bitte beachten Sie, dass eine Organisation innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag auf eine Europäische Partnerschaft für die Schulentwicklung koordinieren kann.

Folgende Organisationen können als Partner teilnehmen:

Kategorie 1:

  • Vorschulische Einrichtungen, öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
  • Alle Behörden der Schulaufsicht für ihren Zuständigkeitsbereich in Hinblick auf öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen.
  • Die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen

Kategorie 2:

  • Kultusministerien als Ebene der Obersten Schulaufsicht
  • Landesinstitute und Qualitätsagenturen der Länder
  • Mittelbehörden als regionale Schulaufsicht (Bezirksregierungen, Landesschulämter etc.)
  • Behörden der lokalen Schulaufsicht (Schulämter der Städte und Kreise)
  • Nationale und regionale Koordinierungsstellen der Schulaufsicht für private Schulen (in kirchlicher oder freier Trägerschaft)
  • Nationale, regionale und lokale Koordinierungsstellen der Aufsicht für Vorschulische Einrichtungen (in kirchlicher oder freier Trägerschaft).

Kategorie 3:

  • Interessenvertretungen von Lehrkräften auf Bundesebene (z.B. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Deutscher Lehrerverband, Verband Bildung und Erziehung, Deutscher Philologenverband e.V., Verband Deutscher Realschullehrer, Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands, Bundesarbeitskreis Lehrerbildung e. V., Deutscher Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung etc.)
  • Interessenvertretungen von Lehrkräften auf Landesebene
  • Interessenvertretungen von Eltern (Bundeselternrat, Landeselternvertretungen und Elternverbände der einzelnen Bundesländer)
  • Zentren für Lehrerbildung an Hochschulen

Jede Partnerschaft muss mindestens sechs Organisationen umfassen.

Im Staat der antragstellenden Einrichtung und in mindestens einem weiteren Programmstaat müssen dabei beteiligt sein:

  • mindestens eine lokale oder regionale Schulbehörde bzw. Koordinierungsstelle für Schulen sowie
  • mindestens zwei allgemeinbildende Schulen (Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich), einschließlich Einrichtungen für frühkindliche Bildung und Betreuung.

Damit Projekte förderfähig sind, müssen sie mindestens drei Aufgaben umsetzen, darunter mindestens eine aus jeder der beiden Kategorien: „Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule“ und „Internationalisierung und Kapazitätsaufbau in der Schulbildung“.

Eine Liste der förderfähigen Aktivitäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“.

Die Projektaktivitäten müssen in den Staaten der am Projekt beteiligten Einrichtungen stattfinden. Es können nur Einrichtungen teilnehmen, die ihren Sitz in einem der Programmstaaten haben. 

Darüber hinaus gilt:

  • An Orten von Organen der Europäischen Union, falls die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU-Organ organisiert wird.
  • Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Drittländern (Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei) durchgeführt werden, auch wenn dort keine Partnereinrichtung ansässig ist.

Fragen zu Ihrer Projektidee?

Schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Projektskizzenformular bis zum 5. März 2026.

Wir beraten Sie gerne!

Projektskizzenformular als WORD-Datei abrufen
2

Antrag stellen

Der Antrag wird online ausgefüllt. Sie können ihn jederzeit speichern und bis zur endgültigen Einreichung weiterbearbeiten. Über die Funktion „Teilen“ können auch mehrere Personen gemeinsam daran arbeiten.

Für Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung nutzen Sie das Formular mit dem Kürzel KA240-SCH. Dafür benötigen Sie einen EU-Login und die OID Ihrer Einrichtung sowie Ihrer Projektpartner. Ein Ansichtsexemplar des Formulars (Englisch) steht als PDF bereit.

Die koordinierende Einrichtung stellt den Antrag für das gesamte Projektteam bei der Nationalen Agentur ihres Landes. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Organisation innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren kann.

Bei der deutschen Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung können Sie den Antrag auf Deutsch oder Englisch einreichen.

Icon mit dem Wort "Tipp" in einer farbigen runden Fläche, oberhalb davon eine Glühbirne mit einem Ausrufezeichen darin

Webinare der Europäischen Kommission informieren über „Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung“:

Webinar on European Partnerships for School Development, 4 February 2026

Bei der Antragstellung bitte beachten

Ehrenwörtliche Erklärung

Zum Antrag muss eine ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden, die von der Leitung Ihrer Einrichtung unterschrieben wurde.

Beitrittsformulare der Partnereinrichtungen

Spätestens zum Vertragsversand müssen von jeder beteiligten Partnereinrichtung unterzeichnete Beitrittsformulare vorliegen, die die Teilnahme am Projekt bestätigen.

Ehrenwörtliche Erklärung und Beitrittsformulare erstellen Sie direkt im Antrag, nachdem Sie dort die OIDs und Kontaktdaten aller beteiligten Einrichtungen eingegeben haben.

Inhalte kennen

Stellen Sie sicher, dass alle Partnereinrichtungen den Inhalt des Antrags kennen und verstehen.

Prüfung des Antrags

Nach der Einreichung prüfen wir Ihren Antrag zunächst auf formale Gültigkeit. Anschließend begutachten zwei Expertinnen oder Experten den Antrag. Maximal können Sie 100 Punkte erhalten. Die vier Bewertungskategorien sind Relevanz (bis zu 15 Punkte), Qualität der Projektkonzeption (bis zu 30 Punkte), Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (bis zu 20 Punkte) und Wirkung (bis zu 35 Punkte). Insgesamt müssen für eine Förderung mindestens 70 Punkte erreicht werden und in jeder Bewertungskategorie mindestens die Hälfte der maximalen Punktzahl. 

Bitte beachten Sie, dass der Aspekt ‚Wirkung‘ mit 35 von 100 Punkten besonders stark gewichtet wird. Entscheidend ist, dass Ihr Projekt spürbare Veränderungen in der Schulbildung bewirkt. Weitere Informationen finden Sie im Programmleitfaden auf den Seiten 290-292.

3

Fördermittel verwalten

Im Sommer 2026 erfahren Sie per E-Mail, ob Ihr Projekt gefördert wird. Außerdem veröffentlichen wir alle bewilligten Projekte im Dokumentencenter.

Ihre Europäische Partnerschaft für die Schulentwicklung bekommt eine feste Ansprechperson, die Ihnen die Vertragsunterlagen und das Gutachten per Post zusendet. Ab diesem Moment ist sie Ihre direkte Kontaktstelle für alle Fragen im Projektverlauf.

Bevor der Vertrag verschickt werden kann, müssen die Beitrittsformulare aller Partnereinrichtungen vorliegen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, überweisen wir die erste Rate des bewilligten Budgets auf das im Registrierungsportal hinterlegte Konto. 

Die antragstellende Einrichtung übernimmt die Budgetverwaltung für das gesamte Projekt: Sie erhält die Fördergelder und gibt sie an die Partner weiter. Wir empfehlen, zusätzlich zu den Beitrittsformularen eigene Vereinbarungen mit Ihren Partnern zu treffen – ein englisches Muster finden Sie im Dokumentencenter. Bitte beachten Sie: Diese Vereinbarungen sind rein intern und haben keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen der Nationalen Agentur und dem Projektkoordinator.

4

Projekt durchführen

Die Informationen zu den Regelungen ab 2026 werden hier nach ihrer Veröffentlichung ergänzt.

5

Projekt abschließen

Nach Abschluss des Projekts haben Sie 60 Tage Zeit, Ihren Abschlussbericht über das Beneficiary Module einzureichen. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt erst nach Prüfung und Begutachtung des Berichts.

In der abschließenden Begutachtung können Sie maximal 100 Punkte erreichen. Ab 90 Punkten erhalten Sie für Ihr Projekt das Erasmus+ Qualitätssiegel.

Weitere Informationen zu den Regelungen ab 2026 werden hier nach Veröffentlichung bereitgestellt.