Antragstermine
Wann können Anträge auf eine Förderung durch das EU-Programm Erasmus+ gestellt werden? Erfahren Sie hier mehr über die nächsten Termine.
- Die Europäische Kommission legt im jährlichen Programmleitfaden [pdf] fest, wann Anträge für welche Förderformate im Programm Erasmus+ gestellt werden können.
- Die Antragsfristen gelten für alle Programmstaaten. Die angegebenen Uhrzeiten gelten für die mitteleuropäische Zeit (Brüssel, Berlin).
- Für den Programmbereich Schule gibt es vier Formate, für die es eigene Antragstermine gibt.
Mittelanforderung für akkreditierte Einrichtungen
Akkreditierte Einrichtungen können einmal im Jahr eine Mittelanforderung beantragen.
Zum Antragsformular "Akkreditierte Projekte (Mittelanforderung) für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA121-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Formular ist momentan noch nicht verfügbar.
Wenn Sie Ihren Akkreditierungsantrag im vergangenen Herbst gestellt haben, erscheint ggf. ein Hinweis im Antragsformular, dass Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert ist. Dies hat technische Gründe. Sie können den Antrag trotzdem einreichen.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Februar 2027
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2027.
Kurzzeitprojekte
Für Kurzzeitprojekte gibt es zwei Antragsrunden in einem Jahr.
Zum Antragsformular "Kurzzeitprojekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und Personal in der Schulbildung" (Kürzel: KA122-SCH). Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig. Das Formular steht momentan noch nicht zur Verfügung.
Einreichungsfrist:
1. Oktober 2026, 12:00 Uhr mittags
für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2027 beginnen.
Kleinere Partnerschaft
Für Kleinere Partnerschaften kann es zwei Antragstermine geben, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Im Jahr 2026 gibt es nur einen Antragstermin im Frühjahr.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA210-SCH). Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar.
Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2027
Kooperationspartnerschaft
Für Kooperationspartnerschaften gibt es jährlich einen Antragstermin.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA220-SCH). Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar.
Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im März 2027
Europäische Partnerschaft für die Schulentwicklung
2026 startete die Pilotphase der neuen Aktion „Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung“ (KA240)
Zum Antragsformular (Kürzel: KA240-SCH). Das Antragsformular ist momentan noch nicht verfügbar.
Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.
Einreichungsfrist:
voraussichtlich im Frühjahr 2027
Akkreditierung
Es gibt es einmal im Jahr die Möglichkeit, eine Akkreditierung zu beantragen.
Zum Antragsformular (Kürzel: KA120-SCH).
Zur Nutzung des Formulars ist ein EU-Login notwendig.
Einreichungsfrist:
29. September 2026, 12:00 Uhr mittags